Schüler U25 ausziehen - ALGII Anspruch -wohngeld - kindergeld

  • Ich bin Schüler und werde in zwei Jahren mein Abitur machen.
    Ich wohne mit meinem Vater und seiner Freundin, ihren zwei Kindern und demnächst noch mit einem gemeinsamen Kind der beiden (also ein Säugling) in einer Wohnung mit fünf Zimmern. Ich schätze die Wohnung hat 120 Quadratmeter, das muss ich nochmal nachgucken. Das Geld dafür kommt vom Amt. Meine Schwester ist bei unserer Mutter gemeldet, wechselt jedoch jede woche zwischen beiden Wohnungen. Bei mir ist es genauso, ich bin aber bei unserem Vater gemeldet. Jetzt würde ich gerne ausziehen, und da stellen sich folgende Fragen:

    Ist der Wohnung rechtlich gesehen zu klein? Besteht ein Anspruch auf mehr Platz, also eine weitere Wohnung?

    Ist der Lebensmittelpunkt dort, wo man gemeldet ist?

    Stimmt es, dass das Kindergeld mit Hartz4 verrechnet wird?

    Auf welche Gelder hätte ich einen Anspruch, sollte ich ausziehen? (Die Schule kann ich von beiden Wohnungen gut erreichen, also kein Schüler-Bafög, oder doch?)

    Geht das Amt immer von 45 Quadratmetern aus, auch wenn eine 60qm-Wohnung das gleiche kosten würde?

    Ich hoffe auf Hilfe und bedanke mich, für den Fall, das welche kommen sollte, schon mal im Vorraus.

  • Hallo,

    Zitat

    Ist der Wohnung rechtlich gesehen zu klein? Besteht ein Anspruch auf mehr Platz, also eine weitere Wohnung?

    Nein.

    Zitat

    Ist der Lebensmittelpunkt dort, wo man gemeldet ist?

    Nicht unbedingt, auch wenn eine Anmeldung stark dafür spricht. Allerdings ist diese Frage in Deinem Zusammenhang sowieso bedeutungslos.

    Zitat

    Stimmt es, dass das Kindergeld mit Hartz4 verrechnet wird?

    Ja.

    Zitat

    Auf welche Gelder hätte ich einen Anspruch, sollte ich ausziehen?

    Auf nichts.

    Zitat

    Geht das Amt immer von 45 Quadratmetern aus, auch wenn eine 60qm-Wohnung das gleiche kosten würde?

    Ja.

    Gruß!

  • Zitat


    Zitat:
    Ist der Lebensmittelpunkt dort, wo man gemeldet ist?
    Nicht unbedingt, auch wenn eine Anmeldung stark dafür spricht. Allerdings ist diese Frage in Deinem Zusammenhang sowieso bedeutungslos.

    wieso ist das bedeutungslos? wenn der lebensmittelpunkt meiner schwester ebenfalls in der wohnung unseres vaters liegt, hat sie doch auch einen anspruch auf 15qm wohnraum?

    gruß

  • Hallo,

    der Punkt ist hinsichtlich Deiner eigentlichen Grundaussage

    Zitat

    Jetzt würde ich gerne ausziehen

    bedeutungslos - was auch meine Formulierung

    Zitat

    in Deinem Zusammenhang

    schon aussagt.

    Im übrigen gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf 15 qm mehr Wohnfläche. Dieser Zusatz ist nur bei Neuanmietung und dgl. von Bedeutung.

    Gruß!

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