Wohngeld trotz Eigentumswohnung von meiner Mutter?

  • Hallo,

    ich bin Hartz V-Empfänger und wohne z.Z. bei meiner Schwester in einer kleiner Wohnung (ca 30 qm) und bekomme auch Wohngeld von der ARGE.

    Nun zieht meine Mutter (geschieden) im Dezember 2010 aus ihrem Eigentumswohnung (ca 45 qm) zu seinem Freund und möchte mir die Wohnung geben. Aber ich muss ihr die Miete zahlen ca 450 Euro, da meine Mutter die Eigentumswohnung noch abbezahlen muss. In 25 Jahre ist es fertig.

    Ich möchte dort einziehen, weil die Wohnung von meiner Schwester zu klein ist.

    Gibt es da Bedenken oder Probleme? Bekomme ich Wohngeld?

    Bitte um eine Antwort. Danke.

  • Hallo,

    ein Wohngeldanspruch besteht bei Dir generell nicht.

    Ich gehe mal davon aus, daß Du auch nicht das Wohngeld meinst, sondern die Kosten der Unterkunft bei Bezug von ALG II.

    Und hier wirst Du Probleme bekommen, da 1. die Wohnung Deiner Mutter (also einer Verwandten 1. Grades) gehört und 2. die Miete für 1 Person zu hoch sein könnte.

    Im Endeffekt kann das aber nur die ARGE vor Ort entscheiden. Ich würde also VOR Umzug dort nachfragen.

    Griuß!

  • Hallo,

    vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

    Ich meine natürlich die Kosten für die Unterkunft. :)

    Ich traue mich nicht bei ARGE zu fragen, weil ich Angst habe, dass es Schwierigkeiten kommt.

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