Klage vor Sozialgericht - Bitte dringend Hilfe

  • Hallo,


    brauche bitte dringend euren Rat!::eek:


    letztes Jahr in der Zeit vom 01.10.-14.12.07 habe ich
    eine Saisonarbeit aufgenommen.


    Mein letzte HartzIV Zahlung war am 30.09.07 über
    727,05 Euro.


    Im Oktober 07 war ich ohne Einkommen bis zum 26.10.07.
    Am 26.10.07 wurde mir mein Gehalt für November 07 gezahlt.


    Dies betrug 1.359 Euro und die Arbeitsagentur hat jetzt
    im Januar 2008 festgestellt dass ich meinen Grundsicherungsbedarf von diesem Gehalt praktisch für
    2 Monate Oktober und November hätte decken können.


    Ich finde das ungerecht, schließlich habe ich in den
    3 Monaten der Saisonarbeit auch Fahrtkosten in Höhe von 130 Euro gehabt.
    Und wenn man 1.359 Euro : 2 Monate teilt - bleibt auch ein
    Differenzbetrag.


    Nun meine Frage an euch - mit der Bitte um Hilfe



    1. Darf die Arbeitsagentur dies einfach so berechnen
    und nachträglich zurückfordern??


    2. Macht eine Klage vor dem Sozialgericht Sinn und wenn
    ja, welche Unterlagen muss ich dort einreichen?


    3. Ich habe eine Rechtschutzversicherung - aber diese
    springt erst bei Klage gegenüber dem Sozialgericht ein,
    stimmt das??


    Vielen Dank im Voraus!!!:) :)

  • "3. Ich habe eine Rechtschutzversicherung - aber diese
    springt erst bei Klage gegenüber dem Sozialgericht ein,
    stimmt das??"


    In der Regel ist das so. Genaues findest du in deinen ARB.