Beantragung Hartz IV und Nebenverdienst

  • Hallo liebe Forummitglieder!

    Ich beende demnächst meine schulische Ausbildung und werde dann aufgrund der schlechten Joblage momentan wohl arbeitslos sein. Da ich noch zu Hause wohne, unter 25 bin und noch nicht steuerpflichtig gearbeitet habe, muss ich wohl leider erstmal Hartz IV beantragen.
    Nun habe ich aber nebenbei ein Kleinstgewerbe angemeldet, bei dem ich bisher monatlich bis zu 400 Euro steuerfrei gearbeitet habe. Darf ich das weiterhin, falls ich Hartz IV bekomme? Oder sollte ich das Kleinstgewerbe lieber als Nebengewerbe umschreiben lassen für die hoffenlich kurze Zeit meiner Arbeitslosigkeit? Lohnt sich das eher?

    Falls irgendjemand ein bisschen mehr Ahnung davon hat, würde ich mich über eine schnelle Rückmeldung freuen, da ich am 23.06.2010 meine Ausbildung abschließe und ich natürlich eigentlich nicht vom Staat leben will.

    Ganz liebe Grüße vom Neuling!

  • Hallo,

    Du selbst kannst keinen Antrag auf ALG II stellen, sondern nur Deine Eltern zusammen mit Dir, da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Ein Anspruch auf ALG II ist folglich erst dann vorhanden, wenn Deine Eltern nur ein relativ geringes Einkommen haben.

    Bei dem ALG II wird Einkommen abzüglich bestimmter Freibeträge immer angerechnet. Bei einem verdienst von 400 € würden 240 € auf das ALG II als Einkommen berechnet werden.

    Gruß!

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