Krankenversicherungsbeiträge bei Anspruchsverlust

  • Wie ist eigentlich die Krankenversicherung bei Personen geregelt, die einen Anspruch auf Hartz IV haben, aber Leistungskürzungen wegen Pflichtverletzungen bekommen, bzw. bei denen aufgrund von Pflichtwidrigkeiten der Anspruch auf ALG II vollständig erlischt?

    Fliegen die aus der KV raus?

    Ich habe mir §31 Abs. 3 S. 2 SGB II dazu durchgelesen aber nichts konkretes dazu gefunden.

    Der Logik nach dürfte die Krankenversicherung nicht weiterbestehen, andererseits hieß es mal ( Rechte und Pflichten der Patienten: Krankenversicherung für alle | RP ONLINE ) "Künftig besteht in Deutschland jedoch das Recht und die Pflicht zur Krankenversicherung."

  • Hallo,

    sofern es sich um eine 100%tige Sanktion handelt (also gar keine Leistung mehr erfolgt), werden auch keine Beiträge an die KV abgeführt und der Betroffene ist nicht krankenversichert. Bekommt die betreffende Person Sachleistungen (wie Lebensmittelgutscheine) von der ARGE, wird auch wieder an die KV gezahlt. Allerdings ist diese Sachleistung eine KANN-Entscheidung und es besteht kein Rechtsanspruch. Unter Umständen kommt bei Nichtgenehmigung von Sachleistungen ein Zuschuß zur KV in Betracht.

    Zitat

    besteht in Deutschland jedoch das Recht und die Pflicht zur Krankenversicherung

    Im Falle einer entsprechenden Sanktion muß sich der Sanktionierte freiwillig weiter versichern und - da ja kein Einkommen - mit der KV über eine Stundung bzw. Ratenzahlung nach Wegfall der Sanktion einigen.

    Gruß!

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