Mit Kind zurueck aus dem Ausland, was steht mir zu?

  • Hallo ich habe da mal eine Frage!

    Wohne seit 6 Jahren in England mit Mann und jetzt Kind, habe vor wieder zurueck nach Deutschland zu gehen mit meiner Tochter (9 Monate) waehrend mein Mann noch in England bleibt. Ich habe in England meinen Job gekuendigt um mich um meine Tochter zu kuemmern (in England gibt es nur ein Jahr Mutterschaftsurlaub, es gibt keine 'Elternzeit'). Nun die Frage wie funktioniert das, was steht mir zu?

    - Kann ich mit E303 zurueck kommen und ALG1 beantragen? In Deutschland selber habe ich nie wirklich gearbeitet, habe dort meine Ausbildung zur Arzthelferin gemacht und bin dann direkt nach England gezogen mit E303 und seitdem in England gearbeitet.

    - Oder muss ich Hartz4 beantragen? Inwieweit wird da das Einkommen von meinem Mann im Ausland (er ist nicht Deutscher) in Betracht gezogen? Er muss ja in England weiter Miete usw. bezahlen.

    Wuerde mich sehr ueber Tips und Hilfen freuen!

    Nasi

  • Habe da noch was vergessen, Frage wegen Wohnung:
    - Kann ich denn in irgendeine beliebige Stadt gehen? Ich lese da im Forum ueber Genehmigungen zum umziehen wat is dat denn??? Ich war wohl zu lange wech... Naja jedenfalls wenn ich mit Baby nun wieder nach Deutschland zurueckgehe brauchen wir ja erst mal ne Wohnung. Muss ich in die Stadt zurueck wo ich als letztes gemeldet war? Oder kann ich einfach irgendwo hin ziehen? Habe noch zweiten Wohnsitz bei meinen Eltern gemeldet, da will ich aber nicht hinziehen!

    Gruss
    Nasi

  • Hallo,

    Zitat

    Kann ich mit E303 zurueck kommen und ALG1 beantragen

    Das Fomular E 303 hat nichts mit einem Anspruch auf ALG I zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um die Möglichkeit, im Ausland auf Arbeitssuche zu gehen und weiterhin ALG I zu beziehen. Ob Deien Arbeit in GB hier in Deutschland zur Anerkennung auf ALG I führt, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht hilft Dir da die Broschüre des Arbeitsamtes weiter.

    Zitat

    Inwieweit wird da das Einkommen von meinem Mann im Ausland (er ist nicht Deutscher) in Betracht gezogen?

    Angerechnet wreden eventuelle Unterhaltszahlungen Deines Mannes.

    Zitat

    Kann ich denn in irgendeine beliebige Stadt gehen?

    Das hängt dvon ab, ob Du ALG I oder II bekommst. Ist letzteres der Fall , ist die ARGE an Deinem letzten deutschen Wohnort zuständig.

    Gruß!

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