hartz4 berechtigt?

  • ich bin 19 jahre alt, wohne bei meinen eltern, mein vater ist selbsständig, meine mutter hausfrau.
    ich beende voraussichtlich ende januar meine ausbildung und bin danach sozusagen arbeitslos. ich möchte nach den sommerferien an die berufsoberschule gehen um mein fachabi zu machen..
    die zeit von februar bis august wäre ich also arbeitslos. was steht mir da wenn überhaupt zu? wo muss ich hin ? was muss cih nachweisen ?

  • du kannst arbeitslosengeld beziehen. über den daumen gepeilt sind das 60% von dem geld was du innerhalb des letzten jahres vor der arbeitslosigkeit verdient hast. Also 60 % vom Netto, + - ein paar Euro. Alg II denk ich bekommst du nicht, du wohnst bei den Eltern, beide Berufstätig, denke Bedürftigkeit dürfte nicht vorliegen. Also gehst du zur Arbeitsagentur un meldest dich arbeitslos.

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