Mehrbedarf 17% immer - wenn GdB ab 50 - MZ und G

  • Hallo,

    ich bin der Neue! :)

    Ich bekomme Hartz IV (die 359, Euro + KdU)!
    Ich habe Ende März wieder einen neuen Antrag zur Verlängerung deswegen ausfüllen müssen.
    Dieses mal stand aber eine Position mehr drauf, die bis dato nicht draufgestanden hat und zwar:

    Wenn ich mich recht entsinne:
    Mehrbedarf von 17%, wenn man einen GdB von mind. 50 hat und das Merkzeichen "G"!


    Bzw. jetzt mal allgemein gefragt.
    Bekommt man (jetzt), wenn man einen GdB vom mind. 50 hat + "G" automatisch einen Mehrbedarf von 17%?

    Ich bin über 25, bin in keiner Maßnahme oder sonstiges. Früher hieß es ja immer, man bekommt einen Mehrbedarf von sogar 35%, wenn man einen GdB von mind. 50 + "G" hat "UND" in einer gewissen Maßnahme (Teilhabe am Arbeitsleben, ...) ist.
    Aber anscheinend bekommt man jetzt per se 17% Mehrbedarf, wenn man mind. einen GdB von 50 hat + dem Merkzeichen "G"!


    Ist das korrekt oder irre ich mich?


    lg

  • Hallo,

    von einer dementsprechenden Neurreglung ist zumindest mir nichts bekannt und der Mehrbedarf gilt auch nach der letzten Änderung der entsprechenden Verwaltungsordnung nur, wenn die "Teilhabe am Arbeitsleben" (wozu durchaus auch eine schulische oder berufsvorbereitende Ausbildung gehören kann) vollzogen wird.

    Gruß!

  • Yo Hallo nochmal!

    Ok, dass mit den 17% ist jetz klar.


    Aber jetzt wird es etwas kompliziert!

    Vielleicht dazu mal einen Link!
    w w w .sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=67664

    Kann man auf meinen Fall vielleicht ummünzen!

    Ich habe Ende der 80'er eine Ausbildung zum Schlosser angefangen und auch erfolgreich beendet.

    Jetzt mal ein großer Sprung:
    Mir wurde eine 24-Monatige Umschulung im Jahr 2000 bewilligt, weil ich meinen Schlosser Beruf auf gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen konnte. Schriftlich gibt es darüber nichts --> damit meine ich, dass ich diese Umschulung auf gesundheitlichen Gründen gemacht habe.
    -- Ich habe die Umschulung erfolgreich mit bestandener IHK-Prüfung beendet! --

    Zur Erinnerung:
    Wie im obigen Link zu sehen, hat dieser Mann ja recht bekommen.


    Jetzt meine Fragen:

    1) Bekomme ich jetzt den Mehrbedarf von 36% (GdB von mind. 50 + MZ: "G"), weil ich damals aus gesundheitlichen Gründen umgeschult habe? Ich habe ja an eine Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben (Eingliederung)" erfolgreich teilgenommen!

    2) Oder bekommt man den Mehrbedarf nur, während der Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben (Eingliederung)"? Wenn ja, kann ich diese rückwirkend noch einfordern?

    3) Bekommt man den Mehrbedarf weiter, wenn man solch eine Maßnahme erfolgreich abgeschlossen hat mit GdB & "G"?

    lg

  • Hallo,

    Zitat

    Bekomme ich jetzt den Mehrbedarf von 36% (GdB von mind. 50 + MZ: "G"), weil ich damals ...

    Nein. Das entscheidende Wort lautet "damals".

    Zitat

    Oder bekommt man den Mehrbedarf nur, während der Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben (Eingliederung)"?

    Genau.

    Zitat

    Wenn ja, kann ich diese rückwirkend noch einfordern?

    Nein. Im Jahr 2000 gab es noch kein ALG II und folglich auch keinen entsprechenden Mehrbedarf.

    Zitat

    Bekommt man den Mehrbedarf weiter, wenn man solch eine Maßnahme erfolgreich abgeschlossen

    Nein.

    Gruß!

  • Hallo,

    es hat sich nichts geändert.

    Die von Dir als erstes aufgeführte Info ist schlichtweg falsch (wie von der verlinkten Seite nicht anders gewohnt). Ein solcher Mehrbedarf wird nur bei Bezug der Sozialhilfe gewährt, nicht aber bei Bezug von ALG II.

    Link2 ist zwar richtig, hat aber nichts mit Deiner ursprünglichen Frage zu tun. Hierunter würden z.B. Rollstuhlfahrer fallen, die auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind.

    Gruß!

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