ALG II nach Auslandsstudium und Praktikum

  • Hallo,

    ich haette da eine Frage, und wuerde mich freuen wenn jemand sachkundiges mir hierbei weiterhelfen koennte.

    Ich war bis vor kurzem Student der Betriebswirtschaft im Ausland (kein Bafoeg), habe dieses Studium im letzten Jahr abgeschlossen und moechte nun nach meinem Praktikum vorerst ALG2 bzw Hartz4 beantragen, da ich mich in weiterer Folge selbstaendig machen moechte. Dazu nun meine Frage:

    Ich hatte bisher einen (Neben-)Wohnsitz im Ausland, Hauptwohnsitz noch bei meinen Eltern in Deutschland gemeldet. Nun wuerde ich gern im Anschluss an mein in 2 Wochen endendes Praktikum nach Berlin umziehen, und fuer eine dortige Wohnung Wohngeld bzw Zuschuss beantragen. Ist ein zeitgleicher Wohnungswechsel mit Antrag auf Hartz4 bzw ALGII moeglich? oder muss das WG-Zimmer bereits vorher auf meinen Namen laufen?

    Welchen Anspruch habe ich nach abgeschlossenem Studium, ALG II oder Hartz4? Ich war bei der Bundeswehr, und habe im Jahre 2002 bereits ALG II bezogen, vor meinem Studium.

    Danke fuer die Hilfe!!

  • noch kurz dazu... auf welchem Amt muesste ich mich dementsprechend melden, in meiner Heimatstadt(bisheriger Hauptwohsitz) oder in Berlin, wo ich vorhabe hinzuziehen?

    MFG

  • Hallo,

    zuständig ist die ARGE am Wohnsitz der Eltern, wo du Dich anmelden mußt. Nur wenn dieses Amt seine Zustimmung zu einem Umzug gibt, kannst Du nach berlin umziehen.

    Zitat

    ALG II oder Hartz4?

    Auf beides - da beides das gleiche ist.

    Gruß!

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