ALG II und ges. einkommen aus 1/2 jahr.

  • ich bräuchte bitte eine beratung, weil ich mich ungerecht behandelt fühle. bin mit meiner tochter, 2,5 jahre seit ihrer geburt alleinerziehend eingestuft. habe mir vor einem jahr arbeit gesucht. eine freie mitarbeit an der fachhochschule. das gehalt kommt immer zum semesterende. dieses mal ca. 2900 euro. für 6 monate. bekäme ich das geld monatlich würden mir für das halbe jahr 1060 euro zustehen, da es aber auf einmal ausgezahlt wird lässt mir die ARGE lediglich 200 euro und behält den rest ein. ist das eine korrekte berechnung? bitte dringend um hilfe.

  • Hallo,


    Zitat

    bekäme ich das geld monatlich würden mir für das halbe jahr 1060 euro


    Wie kommst Du denn auf diese Summe?


    Zitat

    dieses mal ca. 2900 euro. für 6 monate


    Das macht 483 € je Monat und nicht 1090 €.


    Oder verstehe ich da etwas falsch?


    Gruß!

  • danke schonmal für die geistige bemühung.
    schon richtig.
    1060 fürs halbe jahr.. war meine rechnung.. also insgesamt.
    und wie gesagt, aktuelle berechnung: taschengeld für mich 200 euro fürs halbe jahr.
    und noch eine ankündigung bekam ich gleich dazu.. das geld, das ich jetzt auf dem konto habe, quasi von dem ich jetzt leben muss, da mir ja monatlich nurnoch 199 euro aufgezahlt werden, wird, sobald ich aus der ARGE rauskomme, eingefordert. also rückwirkend.

  • Hallo,


    nun weiß ich noch immer nicht, welche Zahl nun richtig ist. Bei 1060 Einkommen für ein halbes Jahr ergibt das ein monatliches Einkommen von 176 €, bei 2900 € monatlich 483 €. Du sprichst aber laufend von einer ganz anderen Summe, nämlich 199 €. Um feststellen zu können, ob die Rechenweise des Amtes richtig ist, brauche ich aber nun mal die tatsächlichen Summen.


    Gruß!

  • fakten.
    einkommen 2912 euro. arbeit halbes jahr.
    arge zieht 306 euro ab (taschengeld-doch etwas mehr).
    bleiben 2606 euro. durch 6 monate geteilt sind 433,85 euro anrechenbares einkommen. zustehen würden uns 1117,14. abzüglich aller staatlicher leistungen zahlt mir die arge 199,47 euro.


    zur erklärung wegen der 1060 euro. ich hatte die 100 euro freibetrag + 20% vom rest regel angewandt. bei 2912 euro/6=
    485,3-100=385,3/5+100=77,06+100=177,06x6=1062,4.
    ich weiß dass diese regel nur bis 400 euro jobs gilt, habe aber für mehr nichts gefunden.
    nun bin ich recht schockiert über die ungerechtigkeit, da ich meine tochter freiwillig weggebe um unseren lebensstandard ein bisschen aufzubessern und mir so wenig davon gelassen wird. da sollte ich lieber nicht versuchen mir gute arbeit zu suchen und im billigbäcker anfangen. auch ein zitat meiner arge: ja ich sags ihnen gleich, sie sollten sich gut überlegen, ob sie die stelle nochmal annehmen.. das geld nehmen wir ihnen sowieso wieder weg.
    ahoi zukunft.

  • Hallo,


    die 2.912 € sind auf 6 Monate aufzuteilen, was, wie Du richtig schreibst, 485,33 € je Monat anrechenbares Einkommen macht (der Einfachheit halber rechne ich mal mit 485 € weiter.


    Von diesen 485 werden 100 € Grundfreibetrag abgezogen sowie 77 € Freibetrag Erwerbstätigkeit, was insgesamt 177 € Absetzungen macht. Vorausgesetzt Du kannst keine anderen Absetzungen geltend machen, werden Dir also je Monat 177 € für den freien Gebrauch überlassen, während 308 € auf den ALG-II-Anspruch angerechnet werden.


    Wie Du schreibst, lebst Du mit Deiner Tochter allein. Nehmen wir mal an, die Warmmiete beträgt 300 €. Dann ergibt sich folgende Rechnung:


    Regelsatz für Dich 359 € + Regelsatz Kind 215 € + Alleinerziehendenfreibetrag 129 € + Warmmiete 300 € = Bedarf von 1.003 €. Diesem Bedarf wird Dein Einkommen entgegengesetzt, also 308 € aus dem Job + 184 € Kindergeld (+ ggf. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß), was also in dem beispiel Einnahmen von 492 € macht.


    Bedarf 1003 € - 492 € Einnahmen = 511 € ALG II.


    Nach diesem Schema solltest Du Dir den Bescheid nochmal anschauen.


    Alternativ kannst Du mich auch per PN antickern und mir den Bescheid mal zukommen lassen, damit ich ihn checken kann.


    Gruß!