Unterhaltsvorschuß beendet....und nun?

  • Hallo........bin auf diese Seite gestoßen und hoffe auf Hilfe!
    Bin Alleinerziehend mit einem 12.Jährigen Sohn! Ich erhalte seit Monat Juni keinen Unterhalsvorschuß mehr vom Jugendamt!
    Kann demzufolge von den 208,00 Euro (Regelleistungen)das Kindergeld voll abgezogen werden?........In dem Fall bekommt der Kleine nur noch 54 Euro für den Monat! Gibt es da zufällig Sonderregelungen, wenn weder Unterhalt vom Vater noch Unterhaltsvorschuß gezahlt wird? Wie verhält es sich mit dem Mehrbedarf???? Ich bekomme 42 Euro (12% vom RL)!!!! Eine Alleinerziehende mit Kind (unter 7 Jahre) 36% vom RL! Wo ist das logisch???
    Kann mir bitte jemand das erklären? wäre ganz lieb!

    Danke
    Mit Zitat antworten

  • Hallo,

    Zitat

    Kann demzufolge von den 208,00 Euro (Regelleistungen)das Kindergeld voll abgezogen werden?.

    Ja, da der Wegfall des Unterhaltsvorschußes nichts mit dem Kindergeld zu tun hat.

    Aber wieso bekommst Du angeblich (nur) 208 € Regelleistung für das Kind? Die Regelleistung beträgt bei einem 12jährigen Kind 251 €.

    Zitat

    Gibt es da zufällig Sonderregelungen, wenn weder Unterhalt vom Vater noch Unterhaltsvorschuß gezahlt wird?

    Nein.

    Zu der Frage nach dem Mehrbedarf äußere ich mich nicht, weil dies eine rein theoretische Diskussion wäre.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!