Bedarfsgemeinschaft mit Ausländer

  • Hallo!
    Ich bin ganz neu hier und hoffe, ich mache alles richtig... Also ich schilder dann erstmal meine Situation.

    Ich halte mich im Moment noch in Amerika auf, ziehe aber im Februar mit meinem amerikanischen Freund nach Deutschland. Ich muss dann ab Februar Arbeitslosengeld beantragen. Mein Freund wird dann mit mir zusammenleben, hat aber bis April (bis wir heiraten) keine Arbeitserlaubnis, ist also quasi als Tourist hier.

    Jetzt meine Frage: Gilt das als Bedarfsgemeinschaft? Oder melde ich einfach nur mich an? Oder muss ich angeben, wenn ich mit jemandem zusammenwohne? Ich konnte das bei Internet-Recherchen einfach nicht rausfinden! :confused:

    Es wäre toll, wenn mir jemand sagen könnte, wie ich das handhaben muss!
    Vielen Dank im Voraus schonmal und sonnige Grüße an alle aus Florida!
    Sunshine :rolleyes:

  • (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

    1.das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    2.erwerbsfähig sind,
    3.hilfebedürftig sind und
    4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
    (erwerbsfähige Hilfebedürftige). Ausgenommen sind

    1.Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
    2.Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,
    3.Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.

    Angeben muss man den Mitbewohner, denn die Miete wird dann auch nur anteilig bezahlt, sollte dein Freund keine Leistungen erhalten bekommst du trotzdem nur die Hälfte der eigentlichen Miete gezahlt. Denn man geht davon aus das der Mitbewohner die andere Hälfte zahlt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!