Minijob nicht angegeben - welche Probleme

  • ich habe meine geringfügige Tätigkeit ( 400,00€ Job ) nicht angegeben und mit dem Mehreinkommen meine studierende Tochter unterstützt, ihr Bafög - Antrag wurde abgelehnt. Von den 397,00€ tatsächlich sind es nur 290,oo€ da ich nur hin und wieder arbeiten kann teils aus gesundheitlichen teils aus betrieblichen Gründen. Meine Frage mit welchen Auswirkungen habe ich von Seiten des Amts zurechnen.

  • Hallo,


    dass eine Strafanzeige gestellt wird.


    Was erwartest Du nun für eine andere Antwort? Ob und wie der Staatsanwalt entscheidet werde ich Dir kaum sagen können...


    Gruß!

  • Dass das nicht gerade die hellste Idee des Tages war wird dir wohl bewusst sein, denn die finanzielle Entlastung die dir durch den verschwiegenen Nebenjob zu Gute gekommen sind, wirst du nun ums Doppelte zurückzahlen müssen ... Ziemlich unproduktiv eigentlich oder?


    Die Strafzahlungen wären dir ja sonst erspart geblieben. Kann ich nicht ganz nachvollziehen.

  • Verstehen kann ich das schon. Eine gute Ausbildung der Tochter ist wichtig, damit sie nicht von vornherein geringere Chancen hat als Andere (und das nur aus finanziellen Gründen, soviel zur "Chancengleichheit").
    Leider sind die Fakten trotzdem so, daß Du ein Einkommen nicht verschweigen darfst und falls es herauskommt zurückzahlen musst. D.h. einen Freibetrag von 100 Euro monatlich gibt es grundsätzlich soweit ich weiß. Aber alles was darüber ist würde größtenteils verrechnet.