Hallo,
ich habe hier ein Problem. Ich bin in der Probezeit gekündigt worden und musste nun einen HartzIV Antrag stellen. Ich wohne mit einem Freund zusammen (Nur Mitbewohner keine beziehung oder der gleichen) dies habe ich auch so bei der ARGE gemeldet als ich meinen Antrag gestellt habe. Da wir allerdings nur eine kleine Wohnung haben war es selbst für die Männer die zur Prüfung vorbei kamen schwierig zu entscheiden als was sie uns nun führen sollen. Ab April ziehen wir in eine größere Wohnung, auch wieder zusammen da wir uns eine einzelne Wohnung eben nicht leisten können, und so auch immer gut klar gekommen sind.
Nun habe ich einen Bescheid bekommen in dem mein Mitbewohner scheinbar mit geführt wird. Er selbst bekommt im moment ALG I da seine Firme dicht gemacht hat in der er gearbeitet hatte, die ARGE hat ihn jetzt aber schon bei sich aufgenommen weil sie der meinung sind er müsse hier mit angerechnet werden. In dem Bescheid steht allerdings, dass über den Anspruch auf Leistungen derzeit noch nicht abschließend entschieden werden kann. Meine Sachbearbeiterin meinte nun ich solle vorsorglich widerspruch einlegen, nun weis ich jedoch nicht was ich da rein schreiben soll, immerhin ist laut diesem bescheid noch nicht abschließend über meine Ansprüche entschieden worden.
Danke schonmal im voraus sollten noch fragen aufkommen weil ich hier etwas vergessen habe antworte ich darauf natürlich gerne