Studenten=Keine Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo,

    brauche dringend Hilfe: ich wohne mit meiner Mutter und meinem Bruder zusammen. Ich und mein Bruder sind Studenten und unter 25 Jahre. Ich studiere allerdings an einer Fernhochschule (staatl. annerkannt) weswegen ich kein Bafög beantragen kann.

    Im Januar und Februar sind ich und meine Mutter arbeitslos geworden, weswegen Sie einen Hartz 4 Antrag gestellt hat. Die Sachbearbeiterin hatte aber gemeint das ich und mein Bruder, weil wir Studenten seien nicht zur Bedarfsgemeinscht zählen würden und selber einen Antrag stelle sollen. Nun bekomme ich einen Brief das ich "wegen [meines] Studiums doch noch in die Haushaltsgemeinschaft ... aufgenommen werde" und deswegen einen bestimmten Betrag zurückzuzahlen hätte. (Man beachte: Hatte weder Einkommen noch Erspartes!)

    Was stimmt nun? Gehöre ich nun zur Bedarfsgemeinschaft?

    Vielen Dank schonmal

  • Hallo poof,

    es besteht mit den anderen Familienmitgliedern keine Bedarfsgemeinschaft.
    Allerdings dürfte das Fernstudium nicht dem Grunde nach nach dem BAföG förderungsfähig sein, sodass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, vermittelbar bist und entsprechende Maßnahmen zur Bewerbung zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II erwartet werden können.

    Die Zurückzahlung von Leistungen kann nur nach Anhörung , dann durch Aufhebung eines Leistungsbescheides und mit einem Rückforderungsbescheid geltend gemacht werden. Dringend Widerspruch einlegen und anwaltlichen Rat einholen.

    Gruß.

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