5 m² über Richtwert möglich?

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    ich würde gern eure Meinung einholen.

    Aus verschiedenen Gründen muss ich leider meine Wohnung wechseln. Zum einen Probleme mit einem stalkenden Ex-Freund, und zum anderen ein neuer Vermieter der plant meine Wohnung mit der nebenan zusammen zulegen (er hatte mir die Wohnung schräg drunter angeboten, die wäre allerdings nicht nur größer und teurer, sondern auch im Erdgeschoss, was bei meinem Stalker-Ex extrem ungünstig wäre).

    Nun seh ich mich gezwungen umzuziehen. Ich habe auch schon theoretisch eine neue Wohnung gefunden.
    50 m²
    250€ Kaltmiete
    80€ Betriebskosten

    Sie wäre im gleichen Dortmunder Vorort wie meine jetzige Wohnung, was mir sehr wichtig ist, da 3/4 meiner Familie hier angesiedelt sind, und ich aufgrund psychischer Probleme diese nahe Familienanbindung dringend brauche.
    Obendrein wäre es natürlich eine sehr schöne Wohnung und ich wäre sehr angetan, wenn ich dort einziehen könnte.

    Allerdings beschleicht mich das Gefühl, dass sie der ARGE zu groß und zu teuer sein könnte. Was würdet ihr denken?

    Freue mich über jede Antwort.
    Liebe Grüße
    Jane Doe

  • Hallo,

    die Kommunen sind gehalten, Überschreitungen der Wohngröße zu unterbinden. Das wird mal weniger und mal mehr streng gemacht. Es kommt also auf den Einzelfall und den Sachbeartbeiter ab. Versuchen würde ich es - auch und gerade mit Hinweis auf die Erkrankung, sofern diese nachweisbar ist.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    erstmal Danke für deine fixe Antwort.

    Also nachweisbar wäre sie insofern, dass das Versorgungsamt bei mir einen GdB von 40 festgestellt hat - "seelisches Leiden mit autistischen Zügen". (Ich bin diagnostizierte Asperger-Autistin.)
    Ich weiß nicht ob das den Ämtern "genügen" würde, aber eben diese autistischen Züge machen für mich eine nahe Familienanbindung unabdingbar.

    Am Montag bin ich bei der für mich zuständigen ARGE-Zweigstelle um anzufragen, wie es aussieht. Sollte ich deiner Meinung nach also den Bescheid vom Versorgungsamt (und die Diagnosestellung meines Arztes) zu diesem Gespräch mitnehmen?

  • Hallo nochmal,

    ich habe mich noch ein bischen schlau gemacht und gelesen, dass größere Wohnungen eventuell doch akzeptiert werden können, wenn sie nicht teurer sind, als der maximal bewilligte Satz für Wohnungen der passenden Größe. Das wären in meinem Fall (also für eine Single-Wohnung mit 45 m²) 235,80€. Also nur 15€ weniger, als das, was ich zahlen würde.

    Also könnte ich doch eventuell versuchen, meinen (wie ich hoffe) zukünftigen Vermieter dazu zu überreden, die Miete -nur für die Unterlagen- niedriger anzusetzen, und ich zahle die fehlenden 15€ von meiner Grundsicherung.

    Wäre zwar nicht die schönste Lösung, aber doch eigentlich durchaus machbar, oder?

  • Hallo,

    Zitat

    dass größere Wohnungen eventuell doch akzeptiert werden können

    Das ist falsch bzw. veraltet. Im Normalfall werden größere Wohnung nicht (mehr) akzeptiert. Wie immer im Zusammenhang mit dem ALG II ist das aber auch stets eine Einzelfallentscheidung.

    Gruß!

  • Wow, ist das wirklich schon veraltet?

    Habe es bei den Miethöchstgrenzen NRW unter diesem Link gefunden:
    wohngeldantrag.de

    Stand: 01.12.2008... ist doch eigentlich garnicht so lang her.
    Nun gut, ich werde trotzdem nachfragen, mich aber auch alternativ nach einer anderen Bleibe umsehen.

  • Hallo,
    generell gilt das Produkt aus Wohnungsgröße und Kosten. Wenn die Kosten dann noch im Rahmen der Angemessenheit liegen, ist dies in Ordnung, bzw. auch gegen eine Ablehnung durchsetzbar.

    Der Alternativvorschlag ist im Allgemeinen strafrechtlich relevant und vertragsrechtlich problematisch.

    Gruß.

  • Hallo,

    wollte nur eine kurze Rückmeldung geben.

    Also, ich habe es geschafft, mich mit dem Vermieter der neuen Wohnung auf eine Nettokaltmiete von 235,- € zu einigen.
    Zusammen mit den Betriebskosten in Höhe von 80,- € liegt die Wohnung preislich immernoch im Rahmen der Angemessenheit und die Kosten werden trotz der Größe von 49,5m² komplett übernommen.
    In so einem Fall kann eine größere Wohnung also durchaus bewilligt werden.

    Danke nochmal für eure Antworten und ein schönes Wochenende.
    LG,
    Jane Doe

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