Erstausstattung für Kinder

  • Hallo habe folgendes Problem brauche dringend einen Hochstuhl soweit mir bekannt war bekommt man den auch vom Harz 4 Amt, aber nun habe ich den im September 09 beantragt gehabt daraufhin gab es einen Gutschein für einen Sozialladen für 3 Monate gültigkeit welcher aber in der Zeit keinen hatte nun habe ich dem Amt geschrieben das ich wie sonst den Repo Gutschein das Geld ausgezahlt haben gerne hätte da es im Real grade einen besseren für das gleiche Geld gäbe. Tja und das ende vom Lied es wurde abgelehnt und es gibt auch nach aussage der bearbeiterin keine gutscheine mehr dafür für repo da es nicht zur erstaustattung gehört. Da frag ich mich nur warum es bei anderen geht. Kann mir jemand schnell weiter helfen meine kleine ist nun schon 10 Monate langsam benötige ich den dringend kann sie doch nicht immer auf den Schoss nehmen.

    Vielen Dank schon mal für Antworten

    LG sasa

  • das es nicht zur Erstausstattung gehört

    ich zitiere: Die Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 23 SGB II des Landkreises Ostvorpommern sieht vor: Punkt 6. Sonstige Erstausstattungsleistungen bei Geburt
    - Kinderbett mit Matratze
    - Kinderwagen
    - Wickelauflage


    Jedoch habe ich auch folgendes im Internet gefunden dies bezüglich: Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt

    Leistungen für Erstausstattungen bei der Geburt eines Kindes sind grundsätzlich so zu verstehen, dass diese einmalig pro Haushalt gewährt werden. Im Falle einer weiteren Geburt sind die bereits vorhandenen Gegenstände zu nutzen. Eine Ausnahme hiervon könnte allenfalls dann vorliegen, wenn die Gegenstände, die im Rahmen der ersten Geburt als Erstausstattung bewilligt wurden, aufgrund der zeitlichen Nähe der beiden Geburten durch Nutzung gebunden sind.

    Die Schwangerschaftserstausstattung umfasst dabei den Bedarf an Gegenständen wie Kinderwagen, Kinderbadewanne, Kinderbett, Bettwäsche, Wickelauflage, Hochstuhl und ähnlichen Dingen.

    Die Gewährung erfolgt bedarfsbezogen. Da der Bedarf an einigen Gegenständen, beispielsweise einem Hochstuhl, erst im weiteren Verlauf des Wachstums entsteht, ist dieser auch erst später durch Leistungen zu decken.

    Neugeborene sowie werdende Mütter haben zudem unter gewissen Umständen auf Bekleidungserstausstattung.

    Auf der Seite von Erstausstattung Wohnung, Schwangerschaft, Kleidung bei Hartz IV

    Was ist denn nun richtig????

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