Fragen zu ALG II - wer kann mir helfen

  • Hallo,vielleicht kann mir jemand? Ich bin 35jahre und bin prostetuierte (seit ca 5 jahren)und arbeite in einen Wohnmobil (das ding ist über 20 jahre alt und ist bald hin)was mir auch selber gehört,leider machen uns die Kommunen unsere plätze zu und wir können nicht mehr Arbeiten und ich weiß nicht mehr weiter, steht mir Hartz4 zu.Von meinen Mann bin ich schon länger getrennt aber noch verheiratet(verdient ca 800e im Monat)und wohn mit meinen Freund zusammen, klappt vorne und hinten nicht mit dem, da wollte ich mal fragen was steht mir zu und was ist mit einen 3hunden(Malteser) und was ist mit dem mobil wenn ich verkaufe bekomme ich nichts, habe aber noch einen PKW ca 800e wert, ich hatte mal was gehört man darf auch Vermögen haben(geld,sparbücher,lebensvers. usw hab ich nicht, kann man das Mbil als Vermögen anrechen.
    Liebe Grüße Nicole

  • Hallo,

    grundätzlich steht Dir ALG II zu, wobei etwaige Einkünfte aus einer weiter ausgeübten Prostitution darauf angerechnet werden. Solange du mit Deinem Freund zusammenwohnst, wird auch dessen Einkommen auf den ALG-II-Anspruch angerechnet.

    Zitat

    was ist mit einen 3hunden(Malteser)

    Für Haustiere werden i.A. keinerlei Kosten übernommen, das ist Deine Privatsache.

    Zitat

    habe aber noch einen PKW ca 800e wert

    Das stellt kein Problem dar und liegt weit unterhalb des zulässigen Wert für ein Auto.

    Gruß!

  • Vielen Dank für die super schnelle Antwort:o, tja ob ich den Job weiter mache ist ne Frage, mein Freund hat zur Zeit keine Einkünfte weil er Mobile vermietet hat, da unsere Parkplätze zu gemacht wurden kann er nicht mehr vermieten und hartz4 will er nicht, wir haben ein Haus zur miete, 130qm aber nur für 400e kalt, stehen beide im Mietevertrag also für jeden 200e da kann ich doch hier wohnen bleiben, Nebenkosten sind für jeden evtl 80e.
    Liebe Grüße Nicole

  • Hallo,

    je nach Kommune 45 - 50 qm. Den Höchstbetrag für die Warmmiete kann ich Dir nicht nennen, weil dies nicht bundesweit einheitlich festgelegt ist, sondern jede Kommune die Grenze selbst festlegt. Hier hilft nur ein Anruf bei Deinem Amt vor Ort.

    Gruß!

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