Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung
Hallo, wer kann mir da einen Hinweis geben? Ich habe einen Schwerbehinderten-Ausweis mit 100 GdB und Ga ( Lungenhochdruck) und hatte seit Jahren € 54,51 für kostenaufwändige Ernährung bekommen. Jetzt ist mir dies vorbehaltlos gestrichen worden. Das Sozialamt muß ja sparen. Man erklärt mir, es genüge normale Vollkost. Jedoch, wenn der Mehrbedarf „“kostenaufwändigerer““ wäre, würde das berücksichtigt. Es kommt also auf die Bezeichnung „“kostenaufwändige r e r““ an.
Gibt es da schon Gerichtsurteile? Für Hinweise wäre ich dankbar.
Beste Grüße Bernd Kamp
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