• Also...
    Freundin hat ein Problem...
    Sie ist z.zt. in spanien.... möchte zurück. bezieht dort nach § 303 alg 1, bis Ende Januar. Lebt getrennt und bekommt keinen Unterhalt.
    Kann sie hier Alg2 Aufstockend beantragen wenn sie zurück kommt. Und was kann sie noch machen. Sie sucht sich dann hier eine Wohnung... Raum Bremen.
    :confused:

  • Hallo,

    na dann bin ich ja beuhigt.

    Irgendwas neues an Deiner Front?

    Deine Freundin hat duchaus einen Anspruch auf aufstockendes ALG II, sofern sie wieder in Deutschland wohnt. Sie muß nur darauf achten, eine Wohnung mit angemessenen Unterkunftskosten zu finden. Unter Umständen kann sie auch eine Erstausstattung beantragen Weitere Ansprüche sehe ich nicht.

    Gruß!

    Gruß!

  • Vielen Dank für Deine Antwort. Ich gebe sie weiter.
    Und bei mir gibt es nix neues an der Front. Was ich zu erzählen hätte ginge nur übers Telefon weil ich mir sonst die Finger wund schreibe :rolleyes:
    Gruss, Gruss zurück

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