Schonvermögen zur Altersvorsorge

  • Hallo,

    nach dem jüngsten Regierungsbeschluss wurde dass Schonvermögen auf 750 € pro Lebensjahr angehoben. Soweit ich weiß gilt als Schonvermögen nur speziell zur Altersvorsorge
    angelegtes Vermögen. Kann jemand sagen welche Anlagen etc.
    hier für die Altersvorsorge im Einzelnen gelten ?

  • Hallo,

    mal davon abgesehen, daß das Schonvermögen (noch) nicht angehoben wurde und es inzwischen auch erhebliche Bedenken in dieser Hinsicht innerhalb der Koalition gibt, sind für diese Art die sogenannte "Riester-Rente" sowie geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen und vom Inhaber nicht vor dem Eintritt in den Ruhestand verwertet werden können, von Interesse und werden entsprechend berücksichtigt, was auch für eine angemessene Altersvorsorge bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt.

    Gruß!

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