welche Sozialleistungen stehen mir zu?

  • Hallo,

    ich bin 20 Jahre jung und möchte gerne wissen was mir zusteht.
    Unzwar: Ich werde möglichst ab Dezember ein Praktikum beginnen für etwa ein halbes Jahr. Dies findet in Berlin statt, d.h. ich müsste dort hinziehen. An dieses Praktikum ist meine Ausbildung gekoppelt die im Juli 2010 beginnt und während des Praktikums würde ich auch so 150 Euro bekommen. Vertrag is auch schon da. Ich hatte schonmal eine schulische Ausbildung, es wäre also eine Zweitausbildung und Bafög habe ich dort auch bezogen, so dass ich weiß, dass ich kein Bab mehr bekommen würde.

    Nun ist meine Frage ob ich Anpsruch auf Hartz IV hätte oder Wohngeld oder auch Erstaustattung da es meine erste eigene Wohnung wäre oder sonst etwas, während des Praktikums. Mein Einkommen wäre in dieser Zeit bis jetz, Kindergeld und eben die 150 Euro vom Betrieb und davon kann ich mir kaum eine 1-Raum- Wohnung oder auch ein WG-Zimmer leisten. Meine Mutter kann mich nicht unterstützen, da sie selbst keine Arbeit hat. Vater ist verstorben, könnte nur Halbwaisenrente bekommen, weiß zumindest das ich sie während der Ausbildung kriegen würde.

    Also ich hoffe mir kann jemand helfen!

    Danke schonmal im Vorraus!

  • aha ok DANKE... das habe ich irgendwie schon befürchtet ...

    aba warum nicht? wieder weil ich ja noch zur bedarfsgemeinschaft meiner mutter gehöre? (was ich ja jetzt schon oft gelesen habe), ich meine sie kriegt ja quasi mein hartz 4 (lässt das kindergeld auf mein Konto überweisen, damit ich wenigstens etwas habe in meiner Zeit als Arbitssuchend), warum kann ich das dann nicht selber bekommen?

    Wäre es trotzdem wert es versuchen zu beantragen, wenn ich in der ARGE Berlin z.B. Genehmigung zum Umzug, ne vorraussichtliche Wohnung (Vertrag) und meinen Praktikumsvertrag und den (daran anküpfenden) Ausbidlungsvertrag vorlege???

  • Hallo,

    mit dem Praktkum stehst Du nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung, bist also nicht vermittelbar, was aber Grundbedingung für den Bezug von ALG II ist. Ansonsten hast Du das mit der Bedarfsgemeinschaft ja schon selbst herausgefunden.

    Zitat

    wenn ich in der ARGE Berlin

    Das JobCenter in Berlin ist für Dich nicht zuständig, sondern die ARGE an dem Ort, an dem Du jetzt wohnst. Nur dort kannst Du einen entsprechenden Umzug beantragen, was Du durchaus versuchen solltest. Allerdings sehe ich da kaum Chancen, weil Du Deinen Lebensunterhalt in Berlin ja nicht selbst finanzieren kannst und schon deswegen eine solche Genehmigung verweigert werden kann.

    Gruß!

  • is mir klar das ich den Antrag auf Umzug hier stellen muss und nich Berlin... ich denke ja schon daran, was wäre wenn ich das schon alles hab, aba das mit dem Umzug kann natürlich sein, das werd ich dann sehen ob ichs darf oda nich ...

    ... naja gut ich danke trotzdem erstmal, ich werde es trotzdem versuchen, versuchen kostet ja nix :D (hoff ich doch)

    und wenns dann nich klappt bin ich ja schon drauf vorbereitet .

    Lieben Dank!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!