Ich brauch dringend Hilfe. versch. Fragem

  • Hallo Leute,

    ich habe ein paar ganz wichtige Probleme. Ich fang mal an. Und zwar will ich(21) demnächst mit meiner Freundin zusammen ziehen(20). Sie hat jetzt im Oktober ihre Ausbildung beendet und arbeitet zur Zeit in ihrem Fachbereich für ca. 200-350 Euro(Aushilfe). Muss sie sich selbst krankenversichern oder kann man das geltend machen. Kann sie Harz 4 oder Wohngeld beantragen als Unterstützung? Wie siehts mit Kindergeld aus, würde ihr das weiterhin zustehen? Tut mir leid das die fragen in mehrere verschiedene Richtungen gehen aber wir wissen zur Zeit einfach nicht weiter.

  • Hallo,

    da die Freundin noch zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören dürfte, wird sie im Normalfall kein Anpruch auf ALG II haben und die Krankenversicherung selbst tragen müssen. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht angesichts der Einkommensverhältnisse ebenfalls nicht. Kindergeld steht nicht ihr, sondern den Eltern zu, die allerdings Unterhalt in der gleichen Höhe wie das Kindergeld leisten müßten. Allerdings gehe ich davon aus, daß bei dem Status Deiner Freundin die Eltern derzeit keinen Anspruch auf Kindergeld haben, kann diese Frage jedoch mangels Angaben nicht abschließend beantworten.

    Ob Ihr zusammen Wohngeld bekommen würdet, kann ich ebenfalls nicht sagen, da Du zu Deiner Situation nichts sagst.

    Gruß!

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