Stimmt die ALG II Berechnung

  • Hallo,
    ich hätte mal ein Problem zu klären.
    Ja,darum habe ich mich auch jetzt hier gereegt.
    Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ich habe in meiner Verwandschaft ein Problem das geht um Hartz4 Geld.
    Sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft(Ehe) in einer ca,60m² Wohnung.Die Miete beträgt incl. Nebenkosten 498 €.
    Sie beziehen vom Staat(beide zusammen)646 Euro,Hartz4.
    244€ bekommen sie Mietzuschuß.Also insgesamt haben sie ein Einkommen(wenn man es so bezeichenen will) von ca.890€.
    Wenn jetzt davon die Miete im Monat abgezogen wird haben sie zum Leben noch 392€ zu zweit.
    Jetzt meine Frage; geht die Rechnung so auf oder steht(meines erachtens) zum Leben mehr zu?
    Was ist der Mindestsatz was eine zweiköpfige Fam. haben muß?

    Wäre sehr dankbar über Eure Antworten.

    joschka

  • Hallo,

    ich gehe mal davon aus, daß die Wohnung zu teuer ist und die in der Kommune geltenden angemessenen Kosten der Unterkunft für 2 Personen bei 244 € liegen. In einem solchen Fall wird nach einer bestimmten Zeit (meist 6 Monate) nicht mehr die tatsächliche Miete gezahlt, sondern nur noch die angemessene und die Empfänger müssen den Rest aus der eigenen Tasche (sprich den 646 €) bezahlen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!