Steht mir ALG II zu

  • hallo,
    ich hätte mal eine sehr wichtige frage und hoffe ihr könnt mir helfen und warte sehr eilig auf antwort.

    nun zu meinem Fall:

    Ich habe einen sohn von 17 monate und bin alleinerziehend und bekomme zurzeit arbeitslosengeld. nachdem aber die betreuung meines sohnes nicht mehr sichergestellt ist da meine mutter rückenprobleme hat und nicht mehr auf meinen sohn aufpassen will. würde ich gerne wieder die elternzeit bis zum 3. lebensjahr meines sohnes in Anspruch nehmen wollen und habe die frage ob ich mich von arbeitslosengeld abmelden kann und hartz 4 beantragen könnte.

    wäre sehr wichtig hoffe ich bekomme bald eine antwort.

    lg

  • Hallo,

    Du kannst dich nicht von ALG I abmelden, um ALG II zu bekommen. ALG I ist immer vorrangig gegenüber ALG II.

    Allerdings verstehe ich Deine Frage schon grundsätzlich nicht. Was haben die Betreuung Deines Kindes und die Rückenprobleme Deiner Mutter mit ALG I zu tun?

    Ich habe da eine gewisse Ahnung...

    Gruß!

  • das problem liegt daran wenn ich keine betreuung für mein kind habe stehe ich auch dem arbeitsmarkt zurzeit nicht zur verfügung da ich ja nicht weiß wo ich mein kind hinbringen kann

  • ich will ja keine kinderbetreuungskosten ich möchte für mein kind da sein und möchte die ganzen drei jahre daheim bleiben für mein kind, hätte ja theoretisch anspruch auf 3 jahre erziehungsurlaub.

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