• Hallo zusammen,

    ich wohne in einer Eigentumswohnung, die meiner Frau gehört.
    Die Schulden, sprich Bank werden aber von unserem gemeinsamen Konto bezahlt. Bei Kauf gehörte mir ein Teil, den ich aber auf meine Frau überschrieben habe. Ich bin aber weiterhin gegenüber der Bank und der Bausparkasse in der Pflicht. Wie verhält sich das dann bei ALG II. Kann ich Mietkostenzuschuss geltend machen? Ich bin zu erstenmal in dieser Situation, und werde ab Dezember ALG II beziehen.

    Vielen Dank für Eure Mühe

    Gruß Mathias

    Mathias Schirmacher
    Am Bahndamm 14a
    85296 Rohrbach
    Mobil: 01522-1920716
    Mail: kontakt@schirmacherm.de
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  • Hallo,

    Zitat

    Bei Kauf gehörte mir ein Teil, den ich aber auf meine Frau überschrieben habe. Ich bin aber weiterhin gegenüber der Bank und der Bausparkasse in der Pflicht.

    Warum begleichst Du die Kredite, wenn Dir das Haus dann doch nicht wenigstens zum Teil gehört? Ich verstehe irgendwie den Sinn dahinter nicht...

    Gruß!

  • Nun ich bin ja mit meiner Frau zusammen. Wir haben die Überschreibung mal aus anderen Gründen gemacht. Und ich wohne ja auch hier. Es hat sich eigendlich nichts geändert.

    Mathias Schirmacher
    Am Bahndamm 14a
    85296 Rohrbach
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  • Hallo,

    ok, dann habe ich das falsch verstanden.

    Wenn Du mit Deiner Frau zusammen wohnst, habt Ihr nur zusammen einen Anspruch auf ALG II. Ob tatsächlich ALG II gezahlt wird hängt also von Euren Gesamteinkommen ab. Das Eigentumshaus ist dabei nicht hin derlich, auch dann kann alo ALG II bezogen und auch entsprechende Zuschüsse für die Abzahlung gezahlt werden , sofern sich diese im Rahmen der angemessenen Kosten der Unterkunft bewegen.

    Gruß!

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