Anrechnung der Rente auf ALG II

  • Hallo,

    ich bekomme durch meine Erkrankung(2006)nun mittlerweile Harz IV.
    Meine Frage,ich bekomme eine monatliche BU Rente darf diese mit angerechnet werden?
    Ich finde das soooo ungerecht,ich habe 12 Jahre freiwilligt in die Rente eingezahlt und nun wird mir der monatl.Betrag zum Harz Iv angerechnet.
    Wenn ich das Geld in ein Sparschwein gesteckt hätte,dann könnte ich mir jeden Monat etwas nehmen,ohne andere Nutznießer...was wenn ich jeden Monat das Geld in Alkohol oder Zigaretten investiert hätte....nein man spart und ein anderer bereichert sich...ich finde das sooooo ungerecht...
    Vielleicht hat einer ne Info...

    Danke;)

  • Hallo,

    ja, die Anrechnung ist (leider) rechtens. Das in der Auszahlungsphase fließende Geld wird als Einkommen angerechnet.

    Der Anrechnungs-Freibetrag in Höhe von 100 Euro greift hier nicht, da dieser nur für Erwerbseinkommen gilt.

    Gleiches gilt übrigens auch für die Riester-Rente. Diese ist nur "Hartz IV sicher" sofern es um die Ansparungsphase und die Anrechnung als Einkommen gilt. Bezieht der Versicherte im Alter Grundsicherungsleistungen werden auch hier die ausgezahlten Beträge als Einkommen angerechnet.

    Gruß

    Philipp

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