ALG II Anspruch nach schulischer Ausbildung

  • Hallo

    Ich bin 22 Jahre alt und habe im Anschluss an meine Abitur eine zweijährige schulische Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin absolviert. Ich habe währenddessen weder Geld verdient noch Abgaben gezahlt.
    Ich lebe bei meiner Mutter, die gerade soviel verdient, dass sie uns beide sehr knapp über die Runden bringt.
    Nun bin ich seit dem 31. Juli dieses Jahres arbeitslos und seitdem in einer Maßnahme zur berufspraktischen Weiterbildung, gezahlt durch die Arbeitsagentur.
    Meine Arbeitsvermittlerin beim Amt meint vehement, dass mir keinerlei Leistungen zustehen, nicht einmal eine Grundsicherung, da ich eben nicht eingezahlt habe. Im Internet sind Texte zu diesem Thema meist so kompliziert formuliert, dass ich sie nicht hundertprozentig deuten kann, aber es hört sich so an, als wäre ich zumindest Hartz-IV-berechtigt.

    Frage ich beim Arbeitsamt erneut nach, werde ich immer an meine Arbeitsvermittlerin verwiesen, die aber stellt sich stur.

    Ich weiß nun nicht, ob ich berechtigt bin oder nicht. Oder soll ich am besten einfach mal über die Onlineformulare einen Antrag auf gut Glück stellen?

    Ich hoffe, hier kann mir jemand bei dieser Frage helfen.

    Danke schonmal :)

  • Hallo,

    da Du keinen Anspruch auf ALG I hast ist die Auskunft der Sachbearbeiterin erstmal durchaus richtig: Du hast keinen eigenen Anspruch auf andere Leistungen.

    Bis zum 26. Lebensjahr gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter. Daraus resultiert, daß nur Deine Mutter Leistungen beantragen kann und Du dann bei diesen Leistungen mit berücksichtigt wirst. Wenn also Deine Mutter und Du nur ein geringes Einkommen habt, kann Deine Mutter durchaus für Euch beide einen Antrag auf ALG II (auch "HARTZ IV" genannt) stellen.

    Gruß!

  • Das heißt dann, dass meine Mutter dann das Geld, das uns eventuell zusteht, bekäme?!

    Ich dachte mir doch, dass es da irgendne Möglichkeit geben muss, denn sonst würde ich ja völlig aus dem Sozialsystem fallen.
    Denn für die GKV is ja auch niemand zuständig. Die KK will das Geld vom Arbeitsamt, das Arbeitsamt sagt, ich muss weiter bei meiner Mutter mitversichert sein, aber die KV sagt, sie will von der Arbeitsagentur selbst eine Meldung, dass ich arbeitslos bin und daher berechtigt bin, weiterhin familienversichert zu sein, doch die Agentur sieht sich da nicht zuständig, da ich des selbst klären müsste, was ich aber schon getan habe und nicht genügt hat.
    Und beide Seiten reden nicht miteinander, ich sag also dem einen, was der andere gesagt hat, und ich bekomme dann den Ärger des jeweiligen ab.

    Nun, ich hab mal den ein oder anderen Hartz-IV-Rechner ausm Internet rausgekramt; ich weiß ja nicht, wie zuverlässig die sind, aber da kommt meist 0,00 Euro Anspruch raus. Nuja.
    Einen Versuch ist es jedenfalls wert.

    Also am besten einfach Formular ausm Internet ausdrucken, ausfüllen und hinschicken, oder?
    Zieht wahrscheinlich den wenigsten Ärger mit sich ;)

    Vielen Dank nochmal :)

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