• hallo, ich war sehr schwer verunfallt, nicht arbeitsfähig und habe daraufhin Hartz 4 beantragt und erhalten. Da ich bei meinen Eltern wohnte haben diese auch Wohngeld erhalten.Neuerlich mußte ich meine Kto-Auszüge vorlegen. Da aber das Wohngeld nicht abgeführt war, macht die Arge Probleme und fordert die überwiesenen Beträge zurück. Ist das korrekt?

  • Hallo,

    der gleichzeitige Bezug von Wohngeld und ALG II ist nur dann möglich, wenn im ALG II keine Kosten der Unterkunft enthalten sind, das ALG II als Darlehen gewährt wurde oder in der Bedarfsgemeinschaft minderjährige Kinder leben, die neben dem Kindergeld noch Unterhalt beziehen und durch das Wohngeld aus dem ALG II herausfallen würden.

    Sofern keiner dieser Gründe auf Dich zutrifft ist die Forderung der ARGE rechtens.

    Gruß!

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