Zweitwohnsitz in Bedarfsgemeinschaft - Raus aus ALG II Berechnung?

  • Hallo,

    ich lebe im Moment in einer BG bei meinen Eltern, werde aber auf Grund eines Studiums den Wohnort wechseln.
    Meine Eltern möchten, dass ich einen (Zweit-) Wohnsitz bei ihnen gemeldet erhalte.

    Das Problem ist folgendes:
    Solange ich in der BG als Studi wohne, geht das Amt davon aus, dass ich 1/3 der Miete (+ Nebenkosten etc.) von meinem BAFÖG bezahle. Das vermindert natürlich den Bedarf meiner Eltern, und die Folge ist, dass sie die Leistungen gestrichen bekommen.

    Ziehe ich aus, dann wird die Miete nur auf meine Eltern aufgeteilt, und voila: Sie bekommen wieder Leistungen.

    Nun die Frage:
    Wenn ich meinen Zweitwohnsitz bei den Eltern habe, zähle ich dann trotzdem als "in der BG lebend"? (--> Leistungen gestrichen)
    Oder zählt an der Stelle, dass mein Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt ist? (--> Leistungen werden gezahlt)

    Ich wäre echt dankbar für eine Antwort mit kurzer Begründung!
    Die Aussagen der ArGe-Mitarbeiter gehen da auseinander,
    und ich hab den Fehler gemacht, mehrere zu Fragen. :(

    Vielen, vielen Dank schon im Voraus,
    Leon

  • Hallo,

    Zitat

    Ziehe ich aus, dann wird die Miete nur auf meine Eltern aufgeteilt, und voila: Sie bekommen wieder Leistungen.

    Ganz so voila wie Du schreibst ist das auch nicht: In diesem Fall würde die ARGE prüfen (müssen), ob die Wohnung für ursprünglich 3 Personen noch den angemessenen Kosten der Wohnung und der angemessen Größe für 2 Personen entspricht. Und voila könnten hier erhebliche Probleme für Deine Eltern auftreten...

    Zitat

    Wenn ich meinen Zweitwohnsitz bei den Eltern habe, zähle ich dann trotzdem als "in der BG lebend"?

    Entscheidend ist nicht der Wohnsitz, sondern der Lebensmittelpunkt. Insofern zählst Du nicht mehr zur Haushaltsgemeinschaft (und nicht, wie Du schreibst, zur Bedarfsgemeinschaft).

    Gruß!

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