Habe bis 31.07.09 gearbeitet. Steht mir ab dem 1.08.09 alg2 zu?

  • Hallo :)

    ich bin gerade zufällig auf diese seite gestossen und habe mich doch gleich angemeldet in der hoffnung das ihr mir helfen könnt...

    also ich bin 24 und habe bis zum 31.07 diesen jahres gearbeitet, ein halbes jahr lang. also steht mir doch ab dem 1.08 alg2 zu oder? wenn ja wer weiss wiviel? habe den antrag schon gestellt aber das dauert...


    Lieben gruss Old Drink

  • Hallo,

    Zitat

    also ich bin 24 und habe bis zum 31.07 diesen jahres gearbeitet, ein halbes jahr lang. also steht mir doch ab dem 1.08 alg2 zu oder?

    Jein.

    Mit Deinen 24 Jahren gehörst Du normalerweise noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern, womit unter Umständen ein eigener Anspruch auf ALG II nicht besteht.

    Selbst wenn es dieses Problem nicht geben würde, kann ich mangels Infos Deinerseits die Frage immer noch nicht mit Ja beantworten. Weiteres Kriterium ist die Art des Arbeitsvertrages, die Umstände der Aushebung des Vertrages und der Zeitpunkt der Meldung über das beendete Arbeitsverhältnis an die ARGE. Erst mit diesen Informationen ist eine verläßliche Antwort möglich.

    Gruß!

  • ALso, ich habe einen vertrag bekommen über ein halbes jahr. Ich hab mich als mein chef mir gesagt hat noch am selben tag bei der arge gemeldet. Es gab keine vertragsverletzungen ect. Ist alles seinen normalen gang gelaufen.

    Ich wohne schon seitdem ich 16 bin alleine, 47 quadratmeter und 321 warm ... Nun brauchst du noch mehr informationen?

    Ich hoffe es kann mir geholfen werden.. Und hoffentlich hab ich nichts vergessen zu schreiben.

    Gruss

  • Hallo,

    da Du vor 2006 ausgezogen bist gehörst Du nicht mehr zur Bedarfsgmeinschaft der Eltern und hast Anspruch auf ALG II. Der Anspruch besteht ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, also in deinem Fall ab dem 1. August.

    Der Anspruch umfaßt den Regelsatz von 359 €, die angemessenen Kosten der Unterkunft und ggf. Mehrbedarfe wegen chronischen Erkrankungen.

    Gruß!

  • Danke für die schnelle antwort..
    ;)

    Jetzt ist mir gerade noch eine frage eingefallen. Ich habe mein letztes geld am 31.07 von meinem ex arbeitgeber bekommen, theoretisch müsste ich doch am 1.08 auch geld bekommen, bzw ab 1.08 steht es mir dann zu?

    Liebe grüsse

  • Hier ist immer nur die Rede von ALG II. Was hast du denn gemacht, bevor du das halbe Jahre gearbeitet hast? Möglicherweise besteht Anspruch auf ALG 1, was vorrangig vor dem ALG II zu beziehen wäre.

  • @Pikary

    Zitat

    habe bis zum 31.07 diesen jahres gearbeitet, ein halbes jahr lang.

    Ausgehend von dieser Info und der damit verbundenen nicht vorhandenen Anwartschaft kann auch nur über ALG II geredet werden ;)

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    es war ja auch nur eine Rückfrage. Die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre. Wenn er also in den letzten 2 Jahren noch irgendwie 6 Monate zusammenkratzt, könnte er die Anwartschaft erfüllen. Angesichts seines Alters ist das gar nicht so unplausibel.

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