Pfändung von ALG II Leistungen

  • Hallo zusammen!


    Leider verstehe ich folgenden Text nicht:


    Zitat

    Ausnahme
    Sofern die Gläubiger mit einem amtlichen Titel Ihre Forderungen direkt an die zuständige Stelle richten, z.B. ARGE etc. richten, so gilt die Pfändungstabelle.
    Hierbei bleibt nur der unpfändbare Teil nach der Tabelle der Sozialleistungen von der Pfändung verschont.


    Es kann im Einzelfall, wegen Bedrohung der Existenz, darüber entschieden werden ob die Pfändungsfreigrenze ausnahmsweise angehoben wird.


    Was heitßt das konkret?


    Wenn man von der ARGE als Alleinstehender z. B. aufgrund höherer Zinsbelastungen für die eigene Immobilie bzw. für Kosten der Besuchsumgang zu den Kindern mehr als 990 Euro ALG II bekommt und somit über der Pfändungsgrenze von 990 Euro nach ZPO 850 c liegt, würde der darüber hinausliegende Teil pfändbar sein?


    timmy

  • ALGII ist für die ersten sieben Tage nicht pfändbar

  • Danke für die schnelle Antwort vierzehnnothelfer.
    Deine Aussage bezieht sich aber nur darauf, wenn das Geld auf dem Bankkonto ist. Dann habe ich bekanntlichermaßen 7 Tage Zeit.
    Aber obigem Zitat, welches ich hier auf diese Internetseite unter "Pfändung des Anspruches" gelesen habe, sagt etwas anderes aus. Hier ist nicht von Bankkonto die Rede, sondern dass die Pfändung direkt zur ARGE als Drittschuldner geschickt wird. Und das verunsichert mich.


    timmy