Nebenkosten abgelehnt - ALG II - zulässig

  • Hallo zusammen!!
    Ich bin alleinerziehende Mutter zweier kinder(12 und 16).
    Bevor ich umgezogen bin ,habe ich in einem Hochhaus gewohnt in dem die Nachbarwohnung komplett ausbrannte.(Brandstiftung) Danach folgten noch mehrere versuchte Brandstiftungen,so das ich nur noch mit meinen Kindern da raus wollte.Als ich eine neue wohnung gefunden hatte,meldete ich mich bei der Arge.Die sagten mir das ein Umzug nicht nötig sei,denn brennen könnte es ja schließlich überall!! Sie würden zwar die Miete übernehmen,aber keine Renovierungs-Umzugs-oder Kautionskosten.Mit finanzieller hilfe meiner Familie zog ich dann trotzdem in die neue wohnung .Sie ist zwar etwas größer aber nicht teurer als die alte. Im Mai reichte ich die Nebenkostenabrechnung ein,leider meldete sich mein Vermieter erst jetzt bei mir das die Nebenkosten in höhe von 151,50€ noch nicht bezahlt sind.Als ich bei der Arge nachfragte sagten die mir,das der umzug ja nicht nötig gewesen wäre,und deshalb auch alle künftigen Nebenkostenabrechnungen nicht mehr bezahlt werden!! Ein Ablehnngsbescheid brauchten sie nicht schicken man habe mir das ja schließlich gesagt.
    Ist sowas zulässig??? Was sind denn wichtige gründe für einen Umzug?? Bin ich denn nicht auch verpflichtet meinen Kindern ein sicheres Umfeld zu schaffen???Vieleicht hat einer einen Tip für mich ........Vielen Dank im vorraus!!

  • Hallo,

    bist Du ohne Kostenübernahme der ARGE (also ohne Erlaubnis) umgezogen, zahhlt Dir die ARGE maximal nur die Kosten, die in der alten Wohnung aufgetreten sind. Hattest Du z.B. in der alten Wohnung Nebenkosten von 200 € und in der neuen Wohnung aber 300 € Nebenkosten, werden maximal nur 200 € übernommen.

    Zitat

    Was sind denn wichtige gründe für einen Umzug??

    Wichtige Gründe für einen Umzug wären durch die Wohnung verusachte schwere gesundheitliche Probleme (z.B. schwerer Schimmelbefall), unzumutbare Wohnungsumfeld (z.B. Du wohnst über eine Kneipe - ist allerdings auch strittig), Erfordernis einer behindertengerechten Wohnung nach Unfall und dergleichen. Das Du wegen Brandstiftung ausziehst dürfte kein unabweisbarer Grund sein, da solche Taten ja nun tatsächlich überall vorkommen können.

    Zitat

    Ein Ablehnngsbescheid brauchten sie nicht schicken

    Naja, gegen was sollten sie auch eine Ablehnung schicken? Du bist ohne Kostenübernahme umgezogen und hast also niemals einen Bewilligungsbescheid für die neue Wohnung erhalten, der also abgelehnt (oder besser: aufgehoben) werden könnte...

    Gruß!

  • hallo!!
    Die Nebenkosten der alten Wohnung betrugen bei der letzten Abrechnung 504,91€!!! Das sagte ich auch der Arge!Wo ist den da die logik?? Sicherlich kann es überall mal brennen ,wenn man aber innerhalb von 6 Monaten vier mal die von der Feuerwehr rasgeklingelt wird mit der aufforderung die wohnung sofort zu verlassen ist das für mich aber nicht mehr normal!

  • Hallo,

    Zitat

    Die Nebenkosten der alten Wohnung betrugen bei der letzten Abrechnung 504,91€!!!

    Zitat

    Sie ist zwar etwas größer aber nicht teurer als die alte

    Zitat

    meldete sich mein Vermieter erst jetzt bei mir das die Nebenkosten in höhe von 151,50€ noch nicht bezahlt sind.

    Du willst also damit ausdrücken, daß die Nebenkosten für eine größere Wohnung viermal so gering sind wie die Nebenkosten der kleineren alten Wohnung? :confused:

    Zitat

    wenn man aber innerhalb von 6 Monaten vier mal die von der Feuerwehr rasgeklingelt wird mit der aufforderung die wohnung sofort zu verlassen ist das für mich aber nicht mehr normal!

    Ich habe nichts Gegenteiliges gesagt, sondern versucht, Dir unabweisbare Gründe zu nennen.

    Gruß!

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