Betreuungskosten

  • Ich habe einen 1,-€Job, dem ich jeden Tag auch nachgehe.
    Nun hab ich aufgrund der Ferien keine reguläre Betreuung für meine Tochter (7Jahre) gehabt.
    Im Juli ist der Vertrag für den Kiga ausgelaufen, und als Schulkind ist sie auch noch nicht angemeldet, da die Einschulung erst im September stattfindet.


    Nun konnte ich sie aufgrund meiner A.stelle kurzfristig im Schulhort unterbringen, meine Arbeitszeiten mit den Betreuungszeiten vereinbaren.


    Jetzt hab ich bei der Arge den Antrag gestellt, auf Übernahme der Betreuungskosten (pro Woche 50,00€, ohne Verpflegung).
    Dies wurde abgelehnt, mit der Begründung ich könnte das von Hartz IV bezahlen.


    Ich habe keine Familie, die kostenlos einspringen würde, so das ich auf Fremdbetreuung angewiesen bin.


    Muß die Arge diese Kosten übernehmen?

  • Hallo,


    bei Deinem 1-€-Job handelt es sich um eine lohnfreie Tätigkeit. Das Geld, daß Du dafür anrechnungsfrei bekommst, nennt sich Mehraufwandsentschädigung und dadurch sollen zusätzliche Ausgaben, die durch die Tätigkeit entstehen, abgegolten werden - unter anderem auch Kinderbetreuungskosten. Insofern sehe ich die Antwort der ARGE nicht unbedingt als falsch.


    Ich würde mich an das Jugendamt wenden und dort um Hilfe bitten.


    Gruß!