Habe heute im Radio gehört,daß die Stromkostenrückerstattung
bei niedrigerem Verbrauch als Einkommen angerechnet wird!
Stromkosten zahlt doch jeder Hartz 4 Empfänger vom Regelsatz.Wer weiß mehr?
Stromkostenrückerstattung als Einkommen?
- Reblaus2
- Erledigt
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Das steht im letzten Satz des § 22 Abs. 1 SGB II
"Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht"
Da Stromkosten durchaus der Haushaltsenergie zuzurechnen sind, werden diese nicht als Einkommen berücksichtigt.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider ist mir immer noch unklar,ob ich die Stromkostenrückzahlung
ausgezahlt bekomme.Ich muß laut Stadtwerke 40€ pro Monat zahlen.
Ich zahle aber 100€ pro Monat,welche mir vom Hartz4 Satz abgezogen
wird und von der Arge direkt an die Stadtwerke überwiesen wird.
Dies mache ich schon seit Jahren so,um Geld anzusparen,von dem
ich im August neue Anschaffungen z.B.defekter Elektroherd leisten kann.
Nun ging durch die Medien,daß genau dieses Geld von der Arge einbehalten wird.
Dies wäre ja gleichbedeutend mit der Kürzung des Hartz4 Satzes.
Bitte um schnelle Antwort.
Vielen Dank! -
Du kannst doch auch das Geld ansparen, wenn du weniger Abschläge leistest. Wenn du 40€ zahlen musst aber 100€ zahlen willst, dann ergibt das doch keinen Sinn, zumal ich mir vorstellen kann, dass man mit Hartz IV eh kein großen Sprünge machen kann. Pass doch die Abschlöge an und du brauchst dir keine Sorgen zu machen, dass später etwas von deinem Regelsatz gekürzt wird.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Erstattungen für Stromkosten angerechnet werden, da es halt eben so ist, dass sie aus der Regelleistung betritten werden. Anders wäre es bei den Heizkosten, die zusätzlich von der ARGE getragen werden und bei Überzahlung entsprechend zurückgefordert werden.
Klausi
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Hier ein aktuelles Urteil des BSG. Demnach darf die Erstattung der Stromkosten als Einkommen angerechnet werden:
(Aktenzeichen: B 8 SO 35/07 R)