Nebenkostenguthaben

  • Hallo
    ich habe vor ein paar tagen meine nebenkostenabrechnung erhalten.
    es wurde im letzten jahr fast euro 400 mehr gezahlt als verbraucht. würde ich also rauskriegen.
    bin alleinerziehende mama eines vierjährigen sohnes. habe einen halbtagsjob und werde noch von der arge mit hartz vier unterstütz.
    die arge bezahlt auch unsere miete.
    nun meine frage: darf die arge dass ganze geld behalten oder bekommen wir davon auch was ab?
    denn nachzahlungen bezahlen die ja auch. also warum sollen wir sparsamen dann leer ausgehen? denn die arge hat es einfach einbehalten.
    ist dass richtig?
    danke für eure antworten
    mfg michaela

  • Die ARGE kann den kompletten Betrag einbehalten, abzüglich Warmwasser. Ist ja auch irgendwie logisch oder nicht...wenn die Nebenkostennachzahlungen seitens der Arge gezahlt werden, so kann sie auch die Erstattungen einbehalten.

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  • Hallo Michaela

    ich muss da Klausi Recht geben. Bei mir war das auch so..habe zwei mal schon ein dickes Guthaben bei den Nebenkosten sowie bei der Gas/Stromjahresabrechnung gehabt. Die ARGE hat auch beides einbehalten bzw. mit der nächsten Leistungsabrechnung verrechnet.

    Gruss
    Sunshine

  • Hallo Michaela,

    die Nebenkosten hast ja nicht du bezahlt, sondern das Amt. Würden sie dir also das Geld (wenn auch nur teilweise) auszahlen, würden sie dir ja quasi Geld schenken.

  • :mad:
    Mit dem Erhalt einer Betriebskostengutschrift, war ich zunächst erfreut und jetzt stinksauer. Solange ich Hartz IV beziehe, hat die ARGE nicht meine tatsächliche Miete anerkannt, geschweige gezahlt!!!
    Jeden Monat muß ich im Durchschnitt selbst 60,00 € zur Miete zuzahlen, von meinen Leistungen zum Lebensunterhalt!!! Also steht mir die Gutschrift doch genauso zu, oder?!
    Laut einem Urteil steht einem Hartz IV Empfänger die tatsächliche Miete und entstehende Nebenkosten zu, und eine Pauschalierung ist nicht zulässig. Alles andere wäre ja menschenunwürdig, oder sollen wir frieren und stinken?!!
    Hat jemand dazu sozialgerichtliche Urteile entdeckt? Wenn ja, welche, oder weiß jemand eine Lösung??

  • Hallo,

    Zitat

    Jeden Monat muß ich im Durchschnitt selbst 60,00 € zur Miete zuzahlen, von meinen Leistungen zum Lebensunterhalt!!! Also steht mir die Gutschrift doch genauso zu, oder?!

    Die ARGE zahlt die Kosten der Unterkunft bei ALG-II-Empfängern (zumindest zum allergrößten Teil). Also würden Dir, wenn überhaupt (dazu komme ich gleich), nur die anteiligen Betriebskosten für Deinen Anteil der Mietkosten zustehen - nicht aber die gesamte Gutschrift. Du magst das als ungerecht empfinden, würdest aber genauso sauer sein, wenn Du statt einer Gutschrift Nachzahlungen zu leisten hättest und die ARGE diese Nachzahlung nicht übernehmen würde.

    Zitat

    Jeden Monat muß ich im Durchschnitt selbst 60,00 € zur Miete zuzahlen

    Dafür kann es viele (auch berechtigte) Gründe geben, die Du aber nicht angegeben hast. Insofern kann hier niemand beurteilen, ob diese 60 € Abzug von den Unterkunftskosten berechtigt sind oder nicht. Und deswegen kann Dir auch niemand seriöse Auskünfte über irgendwelche Urteile geben, die sowieso fast immer von einem Einzelfall ausgehen und nicht verallgemeinert werden können.

    Also: warum werden Dir 60 € von der Miete abgezogen?

    Gruß!

  • Hallo,
    ich beziehe Hartz IV. Meine Wohnung ist zu groß, daher zahle ich die Differenz natürlich selbst, sowie anteilig Gas (Heizung und Warmwasser). Da die ARGE mtl. alles überweist, bleibt mir noch ca. 180 € zum Leben. Jetzt habe ich die Jahresrechnung der Stadtwerke erhalten und habe noch 520€ Guthaben. Bekomme ich was davon? Schliesslich habe ich ja auch mehr bezahlt.
    Lieber Gruß, Susi

  • Hallo,

    die Rückzahlung für den Anteil, den Du selbst getragen hast, ist Dein Einkommen und kann von der ARGE nicht verwertet werden.

    Gruß!

    Hallo, danke für die Antwort. War heute bei der ARGE. Dort sagte man mir, dass sie zuerst mal ausrechnen müssen, ob mir überhaupt noch was zusteht. Also ich verstehe das nicht. Warte jetzt mal ab...
    Lieber Gruß, Susi

  • Ist man eigentlich dazu verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung bei der ARGE vorzulegen, wenn man nicht expliziet dazu aufgefordert wird?

    Jetzt mal unabhängig davon ob man eine Nachzahlung oder Rückzahlung hat?

  • Hallo,
    wir (meine tochter & ich) haben mal wieder die Jahresabrechnung für Heizung & Warmwasser bekommen. Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010, Guthaben aus dieser Abrechnung 587,29 €.
    Die Abrechnung setzt sich wie folgt zusammen:

    kosten für heizung & warmwasser 736,03 €
    kaltwasserkosten 234,04 €
    abwasserkosten 306,73 €
    betriebskosten 15,91 €
    ------------------------------------------------------------
    gesamtkosten 1.292,71 €

    Eingezahlte Abschläge ges. 1.880,00 €


    Jetzt mal alle relevanten Angaben aus unserem Leistungsbezug 2010:

    RL für mich 359,00 € (2010)
    RL für Tochter 287,00 €
    12 % wegen allein Erziehend 43,00 €
    ges. = 1.331,12 €

    abgezogen bzw. angerechtet wurden uns inkl. KG 756,58 €

    Anerkannte wurden für "Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung" 565,87 € -----> tatsächliche KdU: 642,12 €

    Berechnung der ARGE:
    "Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung" 565,87 €
    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 43,27 €
    ------------------------------------------------------------
    Gesamtbetrag 609,14 €


    Wir haben also mehr als 50 % unsere Kosten selbst getragen, kann die ARGE jetzt Jobcenter den vollen Betrag der Gutschrift für die Jahresabrechnung 2010 beanspruchen???

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