Zuschläge ALG II -pfändbar - Befristeter Zuschlag ALG

  • :(ich beziehe hartz IV und erhalte monatlich 160 euro an zuschlägen. die arge teilte mir mit das diese ab 01.juli an ein inkasso unternehmen überwiesen werde.
    ist das rechtlich?

  • Was für Zuschläge sind das denn?


    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  • Hallo Klausi
    Das sind Zuschläge laut § 24 SGB II. Werden 1 Jahr zusammen mit Hartz Iv gezahlt, nach ALG I. Der Übergang von ALG I zu Hartz IV soll erleichtert werden.


    Grüße :cool:

    Einmal editiert, zuletzt von Klausi W. ()

  • Siehe Pfändungstabelle


    bis 990€ sind deine Einkünfte unpfändbar. Du solltest also dem, was die ARGE dir mitgeteilt hat, widersprechen, so dass deine Leistungen weiter in voller Höhe fließen.


    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  • Sozialleistungen sind im generellen nicht pfändbar, auch wenn manche skrupellose Inkasso Unternehmen es des öfteren Probieren....:)