:(ich beziehe hartz IV und erhalte monatlich 160 euro an zuschlägen. die arge teilte mir mit das diese ab 01.juli an ein inkasso unternehmen überwiesen werde.
ist das rechtlich?
Zuschläge ALG II -pfändbar - Befristeter Zuschlag ALG
- michi 59
- Erledigt
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Was für Zuschläge sind das denn?
Klausi
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Hallo Klausi
Das sind Zuschläge laut § 24 SGB II. Werden 1 Jahr zusammen mit Hartz Iv gezahlt, nach ALG I. Der Übergang von ALG I zu Hartz IV soll erleichtert werden.Grüße :cool:
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Für eine alleinsthende Person gilt :Unter 900€ Einkommen
ist nicht Pfändbar. -
Siehe Pfändungstabelle
bis 990€ sind deine Einkünfte unpfändbar. Du solltest also dem, was die ARGE dir mitgeteilt hat, widersprechen, so dass deine Leistungen weiter in voller Höhe fließen.
Klausi
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Sozialleistungen sind im generellen nicht pfändbar, auch wenn manche skrupellose Inkasso Unternehmen es des öfteren Probieren....:)