Umzug bzw. Auszug

  • Hallo, vielleicht kann jemand helfen.

    Wenn man sich von seinem Partner trennt und mit den Kindern eine andere Wohnung beziehen muss - der Sachbearb. der Arge die Kostenübernahme aber ablehnt mit der Begründung:
    Sie haben ja eine Wohnung, wenn Sie sich jetzt trennen wollen, ist das Ihre Sache, 2 Wohnungen übernehmen wir kostenmässig nicht - oder aber Sie zeigen den anwaltlichen Schriftverkehr vor, dann wird die Angelegenheit geprüft.....

    wäre das korrekt so?

    Frau will eigentlich nicht dem SB die konkreten Gründe für den Auszug/Trennung nennen - müsste man das?

    Eine Bekannte erzählte, sie hätte gelesen, dass in solchen Fällen die Umzugskosten, die Übernahme der angemessenen Mietkosten für die Frau mit Kindern erfolgen muss und die Frau -wenn mir auch das Wort nicht gefällt- sogar Anspruch hätte, von der Arge die Kosten für eine Waschmaschine zu bekommen.

    Wer kennt die Vorgehensweise bei Trennung? Danke

  • Eine genaue Regelung hierfür kenne ich leider nicht. Du solltest dich aber mal in deinem Fall mit dem Jugendamt zusammensetzen, die wissen bestimmt einen guten Rat und werden, wenn es diese Vorschrift gibt, diese auch kennen;)

  • Die sollen ja auch hier keine Beratung durchführen. Die sollen dir als Mutter einfach nur sagen, welche Möglichkeiten du hast, mit deinen Kindern auszuziehen und wie der Fall aussieht, dass die Kosten hierfür übernommen werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!