Schüler, Bafög, Kindergeld, Zweitwohnsitz

  • Hallo Leute,

    wohne derzeit mit meiner Mutter und meinem Bruder in einer 3 Zimmer Wohnung.
    Möchte nun zum Juli umziehen, da ich mein Abitur innerhalb eines Jahres auf dme zweiten Bildungsweg nachmachen möchte.
    Bin nun auch bald 21 Jahre alt.

    Bafög wird elterunabhängig sein. 531 Euro.
    Möchte mein Kindergeld dann auch abzweigen (damit es meiner Mutter nicht als Einkommen angerechnet wird) lassen 164 Euro.

    Habe dann also 695 Euro jeden Monat und davon kann ich sicher gut leben.

    Aber nach meinem Auszug ist die Wohnung hier für meinen Bruder und meine Mutter zu groß, also will sie, dass ich meine neue Wohnung als Zweitwohnsitz anmelde.

    Aber ich weiß nicht, welche Nachteile das mit sich bringt.

    Ich möchte hier auch nicht oft vorbeikommen. Also werde ich meinen Hauptwohnsitz nur sehr selten (maximal 1 Mal pro Monat) besuchen.

    Aber ich habe Angst, dass der Hauptwohnsitz Einfluss auf mein Bafög und mein Kindergeld hat.

    Bin ich dann immernoch Teil der Bedarfsgemeinschaft?

    Darf ich sogesehen wirklich 2 Wohnungen haben? Also meinen Zweitwohnsitz, sowie meinen Hauptwohnsitz?

    Und wer bezahlt mir eigentlich die Kaution und meine erste Einrichtung?

    Kann ich dafür vo Amt eine Hilfe z.B. ein Zinsloses Darlehen bekommen?

    Die Schule ist einfach zu weit Weg und deshalb will ich definitiv umziehen und von meinen 695 Euro will ich keinen einzigen Euro einbüßen müssen. Denn das wird so schon teuer genug..

    Lieben Gruß

  • Warum willst du denn einen Zweitwohnsitz anmelden und nicht den Erstwohnsitz ummelden? Der Fall ist ja so, entweder gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter oder du bekommst das erhöhte BAföG aufgrund einer eigenen Wohnung. Beides geht aber nicht. Also solltest du deinen Zweitwohnsitz als Erstwohnsitz ummelden. So würdest du zwar nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zählen, bekommst aber den höheren BAföG Bedarf aufgrund einer eigenen Wohnung.

    Sollte dein Bedarf für die Unterkunft nicht ausreichend gedeckt sein, kannst du meines Wissens auch Leistungen für Unterkunft und Heizung zusätzlich zum BAföG erhalten (Hartz IV). Möglicherweise könnte man denen auch noch ein Darlehen aus den Rippen leiern für die Erstausstattung der Wohnung ;)

  • Danke für deine Antwort und entschuldige bitte, dass ich hier so oft ins Thema geschrieben habe,m aber meine Zeit ist knapp.

    Montag geht der Bafögantrag raus und eine Wohnung will ich bis zum 01.07.09 haben.

    Die Sache ist ja die: Meine Mutter hat nach meinem Auszug eine zu große Wohnung und muss somit umziehen.

    Wollte nur wissen, ob man das durch einen "Zweiwohnsitz" umgehen könnte.

  • Also mein Bafög wäreweiterhin 531 Euro, auch wenn es nur ein Zweitwohnsitz ist, aber bleibt die Frage, ob ich durch die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes (habe dann ja meinen eigenen Haushalt) noch Teil der BG wäre und ob man mir Geld abziehen könnte.

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