Schüler - zusammenleben mit Eltern unmöglich

  • Hallo zusammen,

    Ja, ich weiß, es gibt hier zig Themen die eigentlich dasselbe Thema behandeln. Allerdings beantwortet kein Thema hier meine Fragen genau und deshalb habe ich nun ein eigenes erstellt!

    Also: Ich bin 17 Jahre als und besuche die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung eines Berufskollegs. Diese habe ich im Sommer des nächsten Jahres fertig und würde danach gerne mein Abitur machen. Allerdings ist das zusammenleben mit meinen Eltern unmöglich. Zu meiner Mutter, die weiter weg wohnt habe ich seit etwa einem Jahr keinen Kontakt mehr und mein Vater kann nichts außer mich runter machen, kritisieren usw. In der Vergangenheit gab es neben diesen Nettigkeiten noch körperliche Gewalt, woraufhin ich ihn anzeigte - die Anzeige jedoch später um des Friedens willen zurückzog.

    Nun frage ich mich, ob ich einen Anspruch auf Hartz IV/ALG II habe und was auf mich zukommt, falls dieses bewilligt wird.

    P.S.: Eine Klassenkameradin von mir - ebenfalls 17 - hat dies auch bewilligt bekommen. Zwar wohnt sie im Kreis Aachen und ich im Kreis Düren, allerdings dürfte das keinen allzu großen Unterschied machen, oder?

    Ich hoffe auf helfende Antworten.

    MfG

  • Das wird nicht so einfach mit Hartz IV und Auszug, zumal du noch minderjährig bist. Ich würde mich an deiner Stelle mal an das Jugendamt um Hilfe wenden. Grundsätzlich ist es so, dass deine Eltern für deinen Unterhalt während der Ausbildung zuständig sind und ich auch die näheren Umstände bei euch nicht kenne...deswegen nur mein Rat, sich ans Jugendamt zu wenden.

  • Hm okay. Ansonsten warte ich bis Dezember und versuch es dann. Wie genau muss ich mir denn diese "Überprüfung" des Jugendamtes vorstellen? Weiß da jemand was genaues?

    MfG

  • also ich hab so ne ähnliche situation gehabt .ich bin mit 15 von zuhause rausgeflogen leb jetzt seit 2 jahren bei meiner oma und geh in die 12 klasse.
    du musst zum jugendamt gehen und denen klarmachen dass es zuhause nicht mehr geht und du raus musst zuerst werden sie dir bestimmt vorschlagen in eine jugendwg zuziehn und angeblich wenn du 18 bist kriegste ne wohnun von denen finaziert ist voll die verarsche da du dann mit 18 zu alt fürs jugendamt bist und sie net mehr für dich zuständig sind... guck dir die jugendwg trotzdem an und versuch dich möglichst bei jedem gespräch so reif und zielstrebig wie möglich zu zeigen ...du sagst denen dann das du in ner wg net klarkommen würdest und bittest die ein brief an die arge zu schreiben darin sollte stehen das das zusammenleben mi deinem vater nicht mehr möglich ist mit diversen begründungen damit gehste dann zur agre weil durch dieses schreiben haste eigentlich das recht auf ne wohnung von der arge obwohl du noch keine 25 bist ...

    ich hoffe es bringt dir was ich musste 2 jahre kämpfen um diese "erlaubnis" zu kriegen also bewahr zwar ruhe mach aber trotzdem dezent stress bei den ämtern ,sie kriegen nix von alleine auf die reihe...

    viel glück ich würd mich über ne rückmeldung freuen wenns dir was gebracht hat
    lg sandra

  • Hallo,

    das Jugendamt ist nicht immer der "Verarscheverein", wie er hier betitelt wurde. Ich selbst bin auch mit 17 ausgezogen, habe erst auf der Straße, dann in einem Übergangswohnheim für Jugendliche und anschließend in einer WG gewohnt. Von dort aus habe ich ganz normal eine Wohnung gesucht und auch bekommen - damals noch durch Sozialhilfe finanziert, später dann durch Hartz4. Der Umzug in die eigene Wohnung fand nach meinem 18. Geburtstag statt. Ich wurde nicht einfach aus der WG / dem Jugendhilfeprogramm geworfen, weil ich 18 wurde.
    Ich empfehle dir dringend, dich ans Jugendamt zu wenden. Solltest du es bei deinem Vater tatsächlich nicht aushalten, könnte es sein, dass das Jugendamt versuchen wird, Kontakt mit deiner Mutter aufzunehmen, um dich dort unterzubringen. Ich bin ziemlich sicher, dass sie dir betreutes Wohnen, ob nun allein oder in einer WG (betreutes Wohnen geht nämlich auch in einer eigenen Wohnung!) erst anbieten werden, wenn es mit deiner Mutter auch nicht klappt.

    Vom Vorschlag von Sandra rate ich dir allerdings ab - du solltest dich nicht reifer geben, als du bist. Schließlich ist die Jugendhilfe genau für Fälle wie dich gedacht. Solltest du dich im betreuten Wohnen "zu sehr bemuttert" fühlen, kannst du das dort dann immernoch ansprechen.

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