rückzahlung unfallversicherung

  • hallo,

    ich bekomme demnächst eine unfallversicherung die ich vor jahren für meinen sohn abgeschlossen habe zurück gezahlt. dieser betrag würde genau mein überziehungskredit bei der bank tilgen. so das ich im endeffekt + - 0€ auf dem konto habe.

    hab ich dennoch anspruch auf hartz IV? oder verlangt der staat das ich wieder ins dicke minus gehen muss, um hatz IV zuerhalten?


    ich bitte um eure ratschläge und hilfe


    mfg

    carola

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