Was kann ich tun - ALG II Anspruch

  • Hier mein Problem,mein Freund und ich haben mal zusammengewohnt und da hatte ich anspruch für mich und meine tochter von 254,- obwohl mein Freund bei der Bundeswehr ist. Wir waren aber zwischenzeitlich getrennt,,,,also bekam ich ja dementsprechend mehr für meine Tochter und mich.Meine Tochter ist 12j.
    Nach einiger zeit haben mein Freund und ich uns entschieden wieder zusammen zu ziehen,ich steh jetzt im mietvertrag mit drin und muß auch die hälfte bezahlen von der Miete,doch heute vormittag habe ich bei meinem Berater angerufen und gefragt ob er den Bescheid schon fertig hat da ich diesen ja auch brauche und er meinte ich solle den aktuellen Verdienstbescheid meines Freundes vorbeibringen obwohl sie alles da haben und das es sein kann das ich nichts bekomme,obwohl ich ja schonmal anspruch hatte,auch anwaltlich festgelegt und vom Gericht,selbst wenn ich mit meinem Partner zusammenwohne.
    was kann ich jetzt tun?Soll ich wieder zu meinem Anwalt und mein Recht gerichtlich einklagen?Denn damals mußte ich keine Mietanteile zahlen und bekam vom amt 254,-!jetzt muß ich Mietanteile bezahlen und bekomme zu hören ich hätte keinen Anspruch???da stimmt doch was nicht.

    kann mir einer weiterhelfen????

  • Ich würde erstmal abwarten, was im Bescheid steht. Zum Anwalt kannst du immer noch gehen. Aus deinen Angaben kann man auch nicht wirklich eine Prognose erstellen, da sie zu wenig Informationen gibt. Wenn dir der Bescheid in den Händen liegt, hast du ja schwarz auf weiß, was du bemängeln kannst. Das, was der Berater am Telefon sagt, spielt erstmal keine Rolle.

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