Ich beziehe ALG II.
Meine Tochter wird am xx.xx.2009 12 Jahre alt. Ab diesem Tag endet dann auch die mtl. Unterhaltsvorschusszahlung i.H.v. 168,-- €.
Meine Frage: Bezahlt die ARGE ab diesem Tag die "fehlenden" 168,-- "Unterhaltsvorschuss" ?
(ihren Vater habe ich vor 2 Jahren strafrechtlich wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt. Es gab dann auch irgendwann mal eine Gerichtsverhandlung in der er auf Bewährung dazu verdonnert wurde, fortan Unterhalt zu bezahlen ansonsten darf er ins "Hotel". WARUM er trotz Beistandschaft beim Jugendamt, die sich um alles kümmern (sollen) immer noch weder seine 8 qm im "Hotel" bezogen hat, aber auch nicht bezahlt, entzieht sich leider meiner Kenntnis!)