ALG II und ein anderes Auto - Geht das

  • Guten Tag an alle!

    Ich habe eine Frage...
    Mein Mann arbeitet von Leihfirma, verdient so ca. monatl. NETTO 1.200 Euro. Ich kriege jetzt ALG 2, in höhe von 149,oo euro monatl. Zur Zeit kann ich nicht arbeiten gehen, weil ich ja 1. kleines Kind habe (1.Jahr) alt. Mein Mann muss jeden Tag zur Arbeit fahren (mit dem Auto, ca. 8 km. in eine Richtung). Das Auto ist schon 11. Jahre und geht ständig kapput. Nun jetzt kommt meine Frage: dürfen wir vielleicht ein anderes Auto kaufen? Bis wieviel EURO, darf das Auto kosten... welches Auto, genau?
    :(
    Brauche dringend eure Hilfe!
    Danke!

  • Ein Auto darf bei Hartz IV Empfängern einen Verkehrswert (Verkaufswert) von 7.500€ nicht überschreiten. Sollte der Betrag überschritten werden, so wird die Differenz als Vermögen angerechnet.

    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechts…38&pos=2&anz=28

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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