Eu-Ausländer ALG II Anspruch

  • Hallo zusammen,
    ich bin im Moment in Polen arbeite hier bis Maerz und habe hier meine Freundin kennengelernt. Sie hat einen Magister in Germanistik, in Polen studiert, war aber Aupair in der Studienzeit in Deutschland.
    Wir moechten aus beruflichen Gruenden nach Deutschland ziehen. Ich nehme Sie mit. Da ich in Deutschland nur ca 1000 Euro netto verdiene, wird es schon eng zu zweit.
    Bekommt sie Arbeitslosengeld, bis sie eine Stelle gefunden hat, oder muss ich sie dazu heiraten, damit Sie Anspruch hat, oder reicht das Leben hier in Deutschland mit mir zusammen?
    Sie muss natuerlich in Polen kuendigen.

    Weiss da jemand etwas? Eine Auskunft waere nett und auch Hilfe, wie Sie Stuetze bekommen kann, bis Sie Arbeit gefunden hat

    Danke

  • Deine Freundin hat keinen Anspruch auf ALG II, denn ihr steht das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (gültiger Pass oder Perso vorausgesetzt) für die Dauer von drei Monaten zu. Über diese Zeit hinaus nur, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt. Beantragt sie ALG II, so macht sie damit deutlich, dass sie nicht über ausreichende Existensmittel verfügt - folglich ihr Freizügigkeitsrecht entfallen ist.

  • Danke fuer die Antwort, auch wenn sie leider falsch ist, da Sie ja Eu-Auslaender ist. Polen gehoert ja zur EU.Es geht eigentlich auch nicht darum, dass sie auf Kosten von Deutschland leben will nur ist es ja nicht leicht einen Job zu finden als Germanist

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