Bürgergeld - Elterngeld und Einkommen Anrechnung

  • Ich habe 2 Fragen zum Bürgergeld und Elterngeld. Ich bin alleinerziehend und beziehe Bürgergeld seit Februar. Ich erhalte auch Elterngeld allerdings wird das immer noch berechnet und ich bekomme bald den Bescheid. Ich kriege für 2 Jahre 750 Euro Elterngeld. Nun habe ich gelesen, dass 300 Euro von diesem Elterngeld frei sind also werden dann nur 450 Euro als Einkommen angerechnet anstatt 750? Habe ich das richtig verstanden? Ich habe vor der Geburt meines Kindes gearbeitet also das Elterngeld ist aus Erwerbsarbeit. Meine Tochter wurde bereits im September geboren aber aufgrund einiger fehlender Unterlagen wird das Elterngeld immer noch berechnet. Da ich ja von Februar bis jetzt bürgergeld erhalte bekommt ja das Jobcenter die Nachzahlung von Elterngeld da sie ja in Vorleistung gegangen sind. Nun ist meine Frage ob das Jobcenter die vollen 750 Euro erhält oder ob ich die Freigrenze von 300 Euro pro Monat als Nachzahlung bekomme und das Jobcenter 450 Euro?

    Vielen Dank für eure antworten

  • Ja, bei Elterngeld, das auf Erwerbstätigkeit beruht, gibt es einen Freibetrag von 300 Euro bzw. bei gesplittetem Elterngeld von 150 Euro. Das Jobcenter berechnet den Erstattungsbetrag gegenüber der Elterngeldstelle im Normalfall unter Berücksichtigung dieses Freibetrages, d. h., dass du bei 750 Euro pro Monat von der Elterngeldstelle dann 300 Euro nachgezahlt bekommst und das JC die restlichen 450 Euro.

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