Bürgergeld - Minijob - Einkommen Anrechnung im vorraus anrechnen?

  • Hallo ich bin neu hier und habe ene Frage

    ich hab im mai angefangen kostenlose Zeitungen einmal die woche zu verteilen. und habe das auch meiner sachbearbeiterin mitgeteilt. ich sollte dann meine abrechnung und den Kontoauszug so iee die "Arbeitspapiere" abgeben was ich gemacht habe . heute bekomme ich eine mitteilung das sie die meine unterlagen erhalten hat und ich für mai in den nächsten tagen ein Bescheid bekomme. sie aber das zuviel einbehaltene geld mir erst im Juli mit der nächsten Berechnung bezahlt wenn ich weniger als die von ihr angesetzten 200 euro verdiene .aktuell rechnet sie mir 80 euro an von den sie mir 70 euro weder geben müsste. ich bemme sowieso schon 60 euro weniger da ich was abbezahlen muss .und hate fest met der nachzahlung gerecht da ich noch zu Sonder Ärzten muss die nicht im näheren umfeld liegen. ist das rechtens? ich mein das Amt weiss doch nun das nicht mit einem gehalt von 200 euro zu rechnen ist.

    ich bräuchte da driingen Hilfe.


    danke im voraus.

    Flauschy

  • ich komme auf 111.96 Euro und das hatte ich der Sachbearbeiterin wie gefordert mit geteilt. wie geschrieben hatte sie den Kontoauszug und die Gehaltsabrechnung bekommen. dadurch das sie mir noch meine "rate" abzieht habe hat sie mit 130 weniger überwiesen .

  • Dann lass dir das vom Arbeitgeber bestätigen, wie hoch maximal dein Verdienst wäre und bitte darum, das jetzige fiktive Einkommen entsprechend niedriger zu berücksichtigen.

  • Ich hatte sie drauf hinweisen daß es zuviel wäre, und hatte hatte ihr meine Unterlagen für Mai zu kommen lassen . Ich bekomme doch nicht das Geld für meine Arbeit im voraus sondern erst im Nachgang doch sie schreibt "Eine Umrechnung für den Monat Juni 2023 erfolgt nach Vorlage der Verdienstabrechnung für den Monat Juni 2023. Selbstverständlich werden Ihnen die Leistungen nachgezahlt, sollten das Einkommen geringer als 200,00 € sein" das kann doch nicht rechtens sein.

  • Doch, das ist ganz normal. Eigentlich noch nicht mal monatlich, sondern nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, also alle 6 Monate wird gerechnet, ob noch Nachzahlungen erbracht werden müssen oder sogar zuviel gezahlt wurde. Allerdings darf das geschätzte Einkommen nicht zu hoch angesetzt werden. Es muss realistisch sein. Deshalb der Vorschlag, sich vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen, was maximal verdient werden kann.

  • Alle 6 Monate ? ich muss nur einmal im Jahr neu beantragen. Ob das der Arbeitgeber macht steht auf einen anderen Blatt immer hin gibt es genug mit den man nicht so viele Scherereien hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!