Umzug in ein anderes Bundesland von Berlin - nach Brandenburg

  • Hallo wertes Forum,


    Ich habe folgende Fragen und vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

    Ich versuche so viel Informationen wie möglich bereitzustellen.

    Bitte nicht übel nehmen, wenn manche davon irrelevant sein sollten, danke.

    Ich habe mir am Wochenende eine neue Wohnung angeschaut und habe auch die Zusage bekommen, diese zum 15.6 zu beziehen. Mietvertrag bekomme ich diese Woche zugeschickt.

    Diese befindet sich in Brandenburg, momentan lebe ich noch in Berlin.

    Ich beziehe aufgrund einer chronisch psychischen Erkrankung schon eine viele Jahre H4/Bürgergeld.

    Die neue Wohnung wäre aber teurer als meine alte

    Alte Wohnung: 2-Raum 352 kalt 52qm 420 warm

    Die neue wäre 1-Raum 450 kalt 53qm ungefähr 560 warm

    So nun zu meinen Fragen:


    - Besteht überhaupt eine Chance diese Wohnung aufgrund der teureren Miete in Brandenburg zubekommen? Da es ja mit dem 15.6 Mietbeginn der neuen Wohnung ziemlich kurzfristig ist.

    -Bei welchem Jobcenter wäre es nun sinnvoll, sich zuerst an- bzw. abzumelden?

    - Wie läuft das dann mit der Miete, bzw. würde das Amt in Berlin die 3 Monate/Kündigungspflicht diese überhaupt weiter bezahlen?

    Wie gesagt, die Sache ist schon verzwickt, aber alle aufgrund meiner Erkrankung wäre es für mich ein Segen aus der großen Stadt aufs Land zuziehen.

    Ich hoffe, einer von euch kann mir eventuell helfen oder Anhaltspunkte liefern. Und sollten noch Fragen offen sein versuche ich Sie so schnellst wie möglich zu beantworten.

    Viele Grüße

  • Besteht überhaupt eine Chance diese Wohnung aufgrund der teureren Miete in Brandenburg zubekommen? Da es ja mit dem 15.6 Mietbeginn der neuen Wohnung ziemlich kurzfristig ist.

    Das kann man nicht beurteilen. Du schreibst ja noch nicht mal, wieso du überhaupt umziehen willst.


    Bei welchem Jobcenter wäre es nun sinnvoll, sich zuerst an- bzw. abzumelden?

    An-und abmelden? Du bist ja witzig. Du solltest nicht schon über An- und Abmeldung nachdenken, wenn du noch nicht mal weißt, ob das neue Jobcenter überhaupt der Höhe der Mietkosten zustimmt. Die Angemessenheitsgrenzen sind wahrscheinlich außerhalb Berlins sogar niedriger und nicht höher.

    - Wie läuft das dann mit der Miete, bzw. würde das Amt in Berlin die 3 Monate/Kündigungspflicht diese überhaupt weiter bezahlen?

    Bestimmt nicht. Ich sehe weder wichtigen Grund zum Umzug noch, dass du nicht auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Doppelmiete umziehen könntest.

    aufgrund meiner Erkrankung wäre es für mich ein Segen aus der großen Stadt aufs Land zuziehen.

    Das ist kein wichtiger Grund, sorry. Das ist eine persönliche Meinung.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Eventuell ist ja § 22 SGB II - Kosten der Unterkunft qualifiziert genug.

    4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Innerhalb der Karenzzeit nach Absatz 1 Satz 2 bis 5 werden nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der nach Satz 1 zuständige Träger die Anerkennung vorab zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.


    Trifft hier zu:

    Die neue Wohnung wäre aber teurer als meine alte

    Alte Wohnung: 2-Raum 352 kalt 52qm 420 warm

    Die neue wäre 1-Raum 450 kalt 53qm ungefähr 560 warm

    Kosten der Unterkunft nicht angemessen.

    - Wie läuft das dann mit der Miete, bzw. würde das Amt in Berlin die 3 Monate/Kündigungspflicht diese überhaupt weiter bezahlen?

    Nein!

    Wie gesagt, die Sache ist schon verzwickt, aber alle aufgrund meiner Erkrankung wäre es für mich ein Segen aus der großen Stadt aufs Land zuziehen.

    Kein Grund für einen Umzug! Ein Grund wäre die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit

    und Beenden der Hilfsbedürftigkeit.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!