Selbstständig - Altersvorsorge Aktien und was ist mit Investitionen?

  • Hallo,

    Ich habe ein paar Fragen und hoffe, hier an der richtigen Stelle für kompetente Antwort zu sein. Das Thema dürfte etwas komplexer sein.

    Seit einigen Jahren bin ich selbstständig und beziehe seit einem Jahr Grundsicherung. Corona konnte ich noch überbrücken - als die 2022er Krise anbrach, ging es dann nicht mehr.


    Meine einzige (!) Altersvorsorge liegt i.F.v. ca. 30 Einzelaktien vor. Die Altersvorsorge sollte keinesfalls angebrochen werden. Habe ich auch noch nie.

    Erstmal kein Problem, denn die Fachliche Weisungen zu § 12 SGB II

    ermöglicht einem 8.000 € Altersvorsorgerücklage pro Jahr Selbstständigkeit auch in Aktien. Nach 12,5 Jahren Selbstständigkeit wären das also 100.000 Euro, die man zur Altersvorsorge haben kann. Klingt erstmal viel, ist es in Bezug auf die Rente aber nicht.

    Nunja.

    Zu Jahresbeginn hatte ich in Aktien iHv 70.000 Euro hatte.

    Seitdem sind die aber unerwartet in die Höhe geschossen und liegen bei 110.000 Euro!

    Das ist eine sehr überraschende Steigerung, andererseits sind es Aktien - somit kann es morgen wieder bei 70.000 oder gar 40.000 liegen.

    a) was bedeutet das nun für mich? Die 10.000 Überschuss würden mir leider nicht reichen, um mein Geschäft wieder zum laufen zu bringen.

    b) sind die 8.000 Euro fix, oder gibt es hier womöglich rechtliche Möglichkeiten, infrage zu stellen ob dies ausreichend ist?


    Nun ist es so, dass ich Geld in Modernisierung, Weiterbildung und Werbung stecken müsste, um in etwas verändertem Geschäftsfeld wieder Umsatz zu erzielen. Ich tippe hier auf 30.000 Euro. Das Geld habe ich aber nicht.

    Gedankenspiel, wenn ich keine Finanzierung finde:

    was passiert, wenn ich den No-Go Fall überwinde, meine Altersvorsorge aufs spiel setze, Aktien iHv 30.000+Steuer verkaufe und mir damit dann die zur Auftragsgewinnung notwendigen Investitionen tätige?

    c) lässt sich das dann verrechnen? Denn 30.000 - 30.000 ergibt ja 0 Euro gewinn, die somit nicht von meiner Grundsicherung abgezogen werden können? Oder geht das nicht?

    d) kontaminiere ich mir damit meine „Aktien nur als Altersvorsorge“? Trotz dieser Notsituation der benötigten Investitionen?

    Wie gesagt, eigentlich ist es ein No-Go für mich, an die Aktien ranzugehen. Die sind für eine ausreichende Rente ohnehin nicht hoch genug.

    c) es gibt ja noch einen „Vermögensfreibetrag“ von 15.000 Euro. Wie spielt das in all das genannte hinein?

    Danke!

    Moni

  • was bedeutet das nun für mich?

    Momentan nichts, da zur Altersvorsorge noch der normale Vermögensfreibetrag kommt.


    sind die 8.000 Euro fix,

    Für Altersvorsorge bei Selbstständigkeit? Nichts ist fix, was nicht genau im Gesetz steht. Das ist nur eine Weisung. Gerichte sind daran nicht gebunden, sie können sowohl Beträge darüber als auch darunter als angemessen bewerten.


    lässt sich das dann verrechnen?

    Nein.


    kontaminiere ich mir damit meine „Aktien nur als Altersvorsorge“?

    Was meinst du mit "konterminieren"? Du verunreinigst doch nichts, du verbrauchst es (Vermögen).

  • Danke Tamar.

    Bei Aktien kann ja alles passieren - auch dass sie dann temporär (!) über dem Wert von Altersvorsorgebetrag+Vermögensfreibetrag sind.

    Was passiert denn, wenn sie dann mal drüber sein SOLLTEN (zB für 5 oder 10 Tage), ich aber nix auszahle? Diie Grenze wäre ja in 5000 Euro erreicht.

    Mit kontaminieren meine ich: Ich sehe das Aktiendepot AUSSCHLIESSLICH als Altersvorsorge an. Wenn ich keinen Geldgeber finde und gezwungen bin, mir etwas auszahlen und damit dann Investitionen tätige, um schneller aus der ALG-II rauszukommen... dann könnte das JC ja sagen "aber es ist ja jetzt garnicht mehr zur Altersvorsorge gedacht, sie haben ja was ausgezahlt!" - und dann vordern dass ich ALLES bis auf den Vermögensfreibetrag von 15k verkaufe? Das meinte ich mit "kontaminieren"

    Eigentlich ist aber ja auch meine Selbstständigkeit eine Form der Altersvorsorge (schließlich muss ich diese ja damit erwirtschaften)

  • Was passiert denn, wenn sie dann mal drüber sein SOLLTEN (zB für 5 oder 10 Tage), ich aber nix auszahle? Diie Grenze wäre ja in 5000 Euro erreicht.

    Momentan hast du anhand deiner Sachverhaltsschilderung 100000 Euro für Altersvorsorge + 40000 Euro für das normale Vermögen frei. Es besteht also keine Notwendigkeit, sich den Kopf zu zermartern.


    aber es ist ja jetzt garnicht mehr zur Altersvorsorge gedacht, sie haben ja was ausgezahlt!" - und dann vordern dass ich ALLES bis auf den Vermögensfreibetrag von 15k verkaufe?

    Nein, das wird nicht passieren, da du trotzdem frei bist, dein Vermögen zu dispositionieren.

  • Danke Tamar.

    40.000 Euro Vermögensfreibetrag? Ich bekomme ja schon seit einem Jahr ALG-II, bin somit bereits im zweiten Jahr. Ich dachte, da liegt der Freibetrag nur noch bei 15.000?

    Im ersten Jahr Ihres Bezugs von Bürgergeld wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Diese Zeit heißt Karenzzeit. (...)

    Beim Vermögen gibt es einen Freibetrag (Absetzbetrag). Dieser ist nach Ablauf der Karenzzeit maßgeblich und beträgt 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.


    Oder verstehe ich das falsch und die Karenzzeit beginnt nicht mit meiner ersten ALG-II Beantragung sondern zu dem Zeitpunkt, zu dem ALG-II zum Bürgergeld wurde?

    da du trotzdem frei bist, dein Vermögen zu dispositionieren.

    Verstehe. Aber wenn ich nun 30.000 Euro verkaufen würde (durch direkten Steuerabzug bleiben dann nur noch 24.000 oder so übrig) und das Geld komplett für Investitionen nutze, die für die Wiederaufnahme meiner Selbstständigkeit zwingend erforderlich sind, dann bleibt ja trotzdem keinerlei Einkommen übrig, das mir das Jobcenter von den bewilligten Geldern abziehen könnte? Auf die Verrechenfrage antwortetest du "Nein.", aber wie gesagt: am Ende ist ja kein Einkommen übrig, und der Verkauf würde dann ja auch nur für diese Investition getätigt werden.

  • 40.000 Euro Vermögensfreibetrag? Ich bekomme ja schon seit einem Jahr ALG-II, bin somit bereits im zweiten Jahr. Ich dachte, da liegt der Freibetrag nur noch bei 15.000?

    Nein, die Neuregelung ab 01.01.2023 gilt auch für Altfälle.

    Aber wenn ich nun 30.000 Euro verkaufen würde (durch direkten Steuerabzug bleiben dann nur noch 24.000 oder so übrig) und das Geld komplett für Investitionen nutze, die für die Wiederaufnahme meiner Selbstständigkeit zwingend erforderlich sind, dann bleibt ja trotzdem keinerlei Einkommen übrig,

    Es gibt keinen Verlustausgleich zwischen Einkommen und Vermögen. Wenn du Vermögen verwendest, ob nun für einen Fernseher privat oder für einen Computer gewerblich, dann ist das deine Vermögensdisposition. Das dann verwertete Vermögen kann nicht durch erzieltes Einkommen wieder ausgeglichen werden. Vermögen und Einkommen sind nunmal im SGB II grundverschiedene Dinge.

  • Ich bin nicht sicher, ob ich deinen letzten Absatz verstehe.

    Also: mein Aktiendepot ist Vermögen (oder Altersvorsorge), klar.

    Jetzt verstehe ich dich so, dass ein Verkauf von Aktien kein EINKOMMEN ist, sondern eine Vermögensdisposition (von der Aktie hin zu Bargeld) - auch wenn ich mit diesen im Plus war und vor Auszahlung direkt Steuer abgezogen werden. Aus ich-Perspektive macht das für mich Sinn. Wenn ich aus der Brille des JCs blicke, wundert mich das aber eher.

    Wenn das so ist, dann dürfte das Jobcenter ja absolut kein Problem damit haben, wenn ich Aktien für 30k verkaufe und mit diesem Geld mir dann zB zwingend benötigte Ausrüstung kaufe?

    Das würde mich insofern wundern, dass das Jobcenter ja eher in richtung "XYZ ist Einkommen" tendiert.

  • Wenn das so ist, dann dürfte das Jobcenter ja absolut kein Problem damit haben, wenn ich Aktien für 30k verkaufe und mit diesem Geld mir dann zB zwingend benötigte Ausrüstung kaufe?

    Was du mit deinem geschützten Vermögen machst, ist tatsächlich deine Sache. Umgewandeltes Vermögen bleibt Vermögen. Was eben nicht geht, ist dann später zu sagen: "Hätte ich die 30.000 Euro nicht in einen neuen 3er BMW gesteckt, dann hätte ich keinen Gewinn mit meinem Gewerbe erzielen können, deshalb dürft ihr den Gewinn bis 30.000 Euro nicht als Einkommen anrechnen".

  • Es geht lediglich um zwingend notwendige Betriebsanschaffungen ;) Natürlich kein Auto.

    Okay - das ist ein interessanter Twist, denn betriebliches Einkommen (das ich noch nicht habe) hab ich noch nicht berücksichtigt bisher.

    Wenn ich mich aber Technik (und Weiterbildung/Umschulung u.ä.) für 30.000 kaufe, so sind das ja trotzdem gewerbliche Ausgaben. Warum sollten diese Ausgaben dann nicht etwaige Gewerbeumsätze ausgleichen können? Insb. wenn klar ersichtlich ist, dass die Gewerbeumsätze nur aufgrund der Investition möglich waren?

  • Warum sollten diese Ausgaben dann nicht etwaige Gewerbeumsätze ausgleichen können

    Du verstehst mich nicht. Ich rede nicht von Rechnungen über 30.000 Euro als Betriebsausgaben, sondern von einer Umschichtung von Einkommen (des Gewinns) aus der Selbständigkeit zum Ausgleich des Vermögens"verlustes". Der Gewinn ist ja sowieso nur das, was nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen verbleibt.

    Wenn du also z. B. 30.000 Euro deines Vermögens nimmst und sie in betriebliche Ausgaben für 30.000 Euro steckst, dann einen Umsatz von 80.000 Euro machst, kannst du natürlich die 30.000 Euro Ausgaben absetzen. Dann hast du einen Gewinn von 40.000 Euro. Und da kannst du dann nicht zum JC sagen "Ey sorry, aber 30.000 Euro davon will ich nehmen und meine Aktien wieder aufstocken, das könnt ihr nicht anrechnen."

  • achsooo, ok.

    Damit wir NUN vom selben Sprechen: Möglich ist also (vereinfachte Rechnung):

    Aktien für 30.000 verkaufen, damit zwingend notwendige Investionen ihV 30.000 tätigen. -> das JC kann sich nicht beschweren weil Umschichtung.

    Wenn infolge dessen dann 30.000 Euro Betriebseinnahmen generiert werden können -> JC kann sich nicht beschweren, da Gewinn = 0

    Wenn ich aber 31.000 Euro Betriebseinnahmen habe, sagt das JC am Ende des Bezugszeitraumes: "Sie haben jetzt 1000 Gewinn gemacht, geben Sie davon x% ab"

    Korrekt?

  • damit zwingend notwendige Investionen ihV 30.000 tätigen. -> das JC kann sich nicht beschweren weil Umschichtung.

    Wobei das Jobcenter nicht unbedingt deiner Meinung sein muss, dass alles zwingend notwendig ist. Die Jobcenter sind nicht das Finanzamt.

    § 3 Absatz 3 der Bürgergeldverordnung stellt da einige Hürden an das Ausgabeverhalten:

    (3) Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.

  • Danke :) Bei mir ist wie ich denke relativ gut absehbar, dass Umsätze nur durch die Investitionen zustande kommen würden.

    Mich wundert das aber trotzdem etwas.

    Denn theoretisch könnte das dann ja jemand nutzen, um seine Aktien, sobald sie den Altersorgsorge+Vermögensfreibetrag übersteigen, einfach wieder wieder unter die Freigrenze zu drücken. Dann verkauft er Aktien für 10k und kauft sich damit irgendein Gerät oder teures Coaching (o.ä. das für neue Aufträge zwingend erforderlich ist) o.ä., somit ist sein privates Vermögen wieder im Rahmen, weil der Betrag in Form einer Betriebsausgabe verpufft ist

    Irgendwie kann ich mir das schwer vorstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Denn theoretisch könnte das dann ja jemand nutzen, um seine Aktien, sobald sie den Altersorgsorge+Vermögensfreibetrag übersteigen, einfach wieder wieder unter die Freigrenze zu drücken.

    Nein! Dem steht die Gesetzgebung entgegen, denn Bürgergeld ist eine

    Sozialleistung und kein bedingungsloses Grundeinkommen.

    Merkblatt Bürgergeld Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur vorläufigen und abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

    Anlage EKS - Bundesagentur für Arbeit

    Zusätzlich Hinweis:

    (1) Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin,


    Erinnerung an die Vorlage der Kontoauszüge alle sechs Monate, wenn ein

    Weiterbewilligungsantrag gestellt wird. Des Weiteren an die Pflicht:

    Veränderungsmitteilung Bürgergeld

    Wenn eine Änderung eintritt! Gründliches Lesen der eingestellten Informationen

    vermeidet Ärger mit dem Jobcenter. Jeder Leistungsberechtigte ist gut beraten

    sich daran zu halten.

    Gruß

  • Veränderungsmitteilung, Datenabgleich und und co sind mir bekannt :)

    Bei Tamars Darstellung (die mir aber schon auch irgendwie schlüssig erscheint) scheint es aber, als könnte es jemand derart missbrauchen. Nicht dass es richtig wäre - aber wenn die Ausgaben nachvollziehbar notwendig sind und dann auch zur beendung des Bedürftigkeit führen, scheint mir die rechtliche Lage diese Weichheit trotzdem zu ermöglichen, s. Tamar. Es gibt den Altersvorsorgefreibetrag und Vermögensfreigrenze. Über Letzteres kann man frei verfügen, SOFERN es keine unverhältnismäßigen Ausgaben (wie eben der 3er BMW) sind. Wenn genau diese Investition bei der Person dann wirklich zur Beendung des Bedarfes führt, wäre ein Hinweis auf Verhältnismäßigkeit ja gegeben...

    Wenn jemand dann noch länger drin hängt, siehts natürlich düster aus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Im Thema wurden alle notwendigen Informationen gegeben. Die kann der

    Leistungsberechtigte für sich nutzen, oder auch ignorieren.

    Die Entscheidung trägt der Leistungsberechtigte alleine und er trägt auch die

    Folgen seiner Entscheidung selbst. Abschließend wird noch gründliches Lesen

    aller eingestellten Informationen empfohlen. Das erspart Ärger mit dem Jobcenter.

    Thema beendet!

    Gruß

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