Erstausstattung nach Todesfall - Renovierungskosten und Erbe ausgeschlagen

  • Hallo,

    folgende Sachlage: ich habe bis vor einiger Zeit mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt bis sie im letzten Herbst schwer erkrankt ist. Ab November war sie im Pflegeheim da eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich gewesen wäre und leider ist sie im Januar verstorben.

    Ich wohne weiter in der Wohnung und hatte bisher keinen eigenen Hausstand.

    Mich würde interessieren, ob ich in dem Fall einen Anspruch auf Erstausstattung hätte und/oder Übernahme von Renovierungskosten.

    Das Erbe habe ich ausgeschlagen, falls das von Bedeutung ist und die Möbel sind ~30Jahre alt und vieles auch defekt.

  • Nein. Du besitzt ja die Einrichtung der Mutter jetzt, da sie trotz Erbausschlagung niemand abgeholt hat. Damit ist ein Ersatz defekter Gegenstände nur noch eine Ersatzbeschaffung, keine Erstausstattung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!